Politik & Gesellschaft

Parlament berät umfassendes Gesetz gegen sexualisierte Gewalt

Eine Sonderkommission der Nationalversammlung berät über neue Regeln für Prävention, Strafverfolgung, Opferhilfe und Kinderschutz. Der Entwurf umfasst 69 Artikel und sieht spezialisierte Gerichte vor.

Paris – 07.09.2026: Die französische Nationalversammlung hat die Beratungen über ein umfassendes Gesetz gegen sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt aufgenommen. Am Montag konstituierte sich in Paris eine Sonderkommission, während mehrere Hundert Menschen vor Gerichten in Frankreich demonstrierten. Verbände wollen damit den politischen Druck aufrechterhalten. Zum Vorsitzenden der Kommission wurde Christopher Weissberg von Ensemble pour la République gewählt; Generalberichterstatterin ist die sozialistische Abgeordnete Céline Thiébault-Martinez.

Der Gesetzesvorschlag umfasst 69 Artikel und richtet sich vor allem gegen Gewalt an Frauen und Kindern. Nach einer Stellungnahme des Staatsrats wurde er überarbeitet und am 11. August 2026 erneut eingebracht. Dass eine Sonderkommission und kein ständiger Ausschuss zuständig ist, erklärt sich aus der Spannweite des Vorhabens: Betroffen sind unter anderem Straf- und Strafprozessrecht, Gesundheitswesen, Schule, Arbeitswelt, Familienrecht und Aufenthaltsrecht.

Bei Polizei und Justiz sieht der Entwurf spezialisierte Ermittlungsstellen vor. Polizisten und Gendarmen sollen verbindlich geschult werden; in jeder Einheit soll mindestens eine besonders ausgebildete Person Anzeigen aufnehmen können. Ein festgelegter Katalog von Ermittlungsschritten soll gewährleisten, dass Betroffene und Beschuldigte zeitnah angehört sowie materielle, digitale und rechtsmedizinische Beweise gesichert werden.

Vorgesehen sind außerdem spezialisierte Gerichte und Richterstellen. Sie sollen Strafverfahren bearbeiten, zugleich aber auch über Schutzanordnungen und Fragen des Sorgerechts entscheiden können. Damit soll verhindert werden, dass getrennte zivil- und strafrechtliche Verfahren bei innerfamiliärer Gewalt zu widersprüchlichen Entscheidungen führen. In den Beratungen dürfte vor allem die personelle und finanzielle Ausstattung dieser Gerichtsstruktur umstritten sein.

Der Entwurf will Inzest zudem als eigenständigen Straftatbestand erfassen. Bei sexuellen Handlungen innerhalb bestimmter Familienbeziehungen soll grundsätzlich vermutet werden, dass keine Einwilligung vorlag. Für erzwungene sexuelle Handlungen und Vergewaltigungen sind eigene Strafrahmen vorgesehen; bei Taten Erwachsener an Minderjährigen reichen sie bis zu 30 Jahren Freiheitsstrafe. Bislang wird Inzest im französischen Strafrecht vor allem als erschwerender Umstand behandelt.

Weitere Artikel betreffen die frühe Erkennung von Gewalt, den Kinderschutz und die medizinische Versorgung. In jedem Département sollen interdisziplinäre Anlaufstellen medizinische, psychologische und rechtsmedizinische Hilfe auch ohne vorherige Anzeige anbieten. Die Krankenversicherung soll die einschlägigen Untersuchungen und Behandlungen vollständig übernehmen. Rechtsmedizinische Spuren könnten aufbewahrt werden, ohne dass Betroffene sofort Anzeige erstatten müssen.

Die Gewerkschaft Confédération générale du travail verlangt für die Umsetzung mindestens drei Milliarden Euro jährlich. Die Detailberatung der Sonderkommission soll am 16. September beginnen; Anfang Oktober ist die öffentliche Lesung im Plenum vorgesehen.

Quellen

  • Nationalversammlung Frankreich
  • LCP – La Chaîne Parlementaire
  • Le Monde
  • Confédération générale du travail

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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