Aktuell · 21.07.2026 18:30
Jubillar-Berufungsprozess nach neuen Ermittlungen auf 2027 verschoben
Der für September geplante Berufungsprozess gegen Cédric Jubillar wird nach neuen Ermittlungen nicht stattfinden. Die Vorsitzende des Schwurgerichts Haute-Garonne ordnete die Verlegung ins erste Halbjahr 2027 an.
Toulouse – 21.07.2026: Im Justizpalast von Toulouse ist am Dienstag eine Entscheidung gefallen, die den Angehörigen von Delphine Aussaguel, Ehefrau Jubillar, weitere Monate des Wartens zumutet. Der Berufungsprozess gegen Cédric Jubillar, ursprünglich ab dem 21. September 2026 vorgesehen, ist auf das erste Halbjahr 2027 verschoben worden. Das teilte der Berufungsgerichtshof von Toulouse nach einem Treffen mit allen Verfahrensbeteiligten mit.
Grund sind die neuen Ermittlungen, die nach den jüngsten Einlassungen des Angeklagten erforderlich geworden sind. Die Vorsitzende des Schwurgerichts Haute-Garonne verwies auf noch vorzunehmende Untersuchungshandlungen, den geordneten Fortgang der Ermittlungen und den Anspruch aller Seiten auf ein kontradiktorisches Verfahren. Ein konkreter neuer Beginn der Verhandlung wurde noch nicht festgelegt.
Cédric Jubillar war im Oktober 2025 in erster Instanz wegen des Mordes an seiner Ehefrau zu 30 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein. Delphine Aussaguel war im Dezember 2020 aus ihrem Wohnort Cagnac-les-Mines im Département Tarn verschwunden. Ihr Verschwinden hatte über Jahre eine umfangreiche Suche und ein viel beachtetes Strafverfahren ausgelöst.
Nach Angaben aus dem Verfahren hatte Jubillar Anfang Juli 2026 seine Verantwortung für den Tod seiner Frau eingeräumt. Mitte Juli wurden bei Suchmaßnahmen auf einem Feld bei Mailhoc im Tarn menschliche Knochenreste entdeckt. Die neuen Angaben und Funde müssen nun durch die Justiz eingeordnet, überprüft und mit den bisherigen Akten abgeglichen werden. Gerade in einem Berufungsverfahren kann dies für den Umfang der Beweisaufnahme entscheidend sein.
Die Verteidiger Guy und Pierre Debuisson hatten auf weitere Ermittlungen gedrängt. Genannt wurden unter anderem eine Rekonstruktion des Geschehens sowie neue psychologische und psychiatrische Begutachtungen, die die jüngsten Aussagen berücksichtigen sollen. Zugleich erklärte die Verteidigung, ihr Mandant bestreite eine vorherige Planung der Tat. Diese Frage bleibt damit ein zentraler Punkt der kommenden Verhandlung.
Pauline Rongier, die eine enge Freundin von Delphine Aussaguel vertritt, sieht in der Vertagung die Möglichkeit, die Frage einer möglichen Vorsätzlichkeit und Vorbereitung sorgfältig prüfen zu lassen. Eine solche Bewertung ist jedoch Sache der Ermittlungen und später des Schwurgerichts. Die Verlegung ist daher kein Urteil über eine mögliche rechtliche Neubewertung, sondern eine prozessuale Entscheidung zugunsten weiterer Aufklärung.
Für die Familie und besonders für die beiden Kinder des Paares bedeutet der Beschluss eine erneute Verzögerung. Zugleich soll er gewährleisten, dass die neuen Erkenntnisse nicht unter Zeitdruck verhandelt werden. Das Verfahren bleibt offen: Über Schuld, rechtliche Einordnung und mögliche Folgen entscheidet erst das Berufungsgericht nach einer vollständigen und öffentlichen Beweisaufnahme.
Quellen
- Cour d'appel de Toulouse
- AFP via Boursorama
- Le Monde
- Franceinfo