Marseille – 30.09.2026: Im Justizpalast von Marseille fiel am Mittwoch ein Satz, auf den Überlebende und Angehörige jahrzehntelang gewartet hatten. Die französische Justiz stuft die Razzien am Alten Hafen im Januar 1943, die anschließende Plünderung und die Zerstörung des Viertels Saint-Jean als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. Der nationale Antiterrorstaatsanwalt Olivier Christen stellte das Ergebnis der Ermittlungen vor.
Die juristische Anerkennung betrifft eine Gewaltaktion der deutschen Besatzungsmacht, an der Behörden des Vichy-Regimes und die französische Polizei mitwirkten. Ende Januar 1943 wurden nach den Ermittlungen etwa 20.000 Bewohnerinnen und Bewohner aus den alten Vierteln nördlich des Alten Hafens vertrieben. Mehrere Tausend Menschen wurden vorübergehend interniert, rund 1.600 deportiert. Unter ihnen waren zahlreiche Jüdinnen und Juden.
Danach verschwand ein Teil der alten Stadt. Zwischen dem 1. und 19. Februar 1943 wurden nach den vorliegenden Erkenntnissen 1.512 Gebäude mit Sprengstoff zerstört. Für die Betroffenen bedeutete die Aktion den Verlust ihrer Wohnungen, ihrer Nachbarschaften und eines gewachsenen städtischen Lebensraums. In der öffentlichen Erinnerung waren die Razzien lange weniger präsent als andere Verbrechen der deutschen Besatzungszeit in Frankreich.
Die nun abgeschlossene Untersuchung geht auf eine Anzeige von Überlebenden und Nachkommen aus dem Jahr 2019 zurück. Ermittler des Zentralamts zur Bekämpfung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit werteten Archive in Frankreich und Deutschland, historische Arbeiten und Zeugenaussagen aus. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden 22 Opfer sowie sechs Zeitzeugen zum historischen Umfeld angehört. Auf diese Weise ließen sich die Planung, der Ablauf und die Beteiligung deutscher wie französischer Akteure rekonstruieren.
Zu einer strafrechtlichen Anklage kommt es dennoch nicht. Laut Christen konnten keine noch lebenden Personen identifiziert werden, deren konkrete Beteiligung rechtssicher nachzuweisen wäre. Das Verfahren wird deshalb eingestellt, obwohl die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen für die Einstufung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit als erfüllt ansieht. Die Entscheidung trennt damit die historische und juristische Feststellung der Taten von der Frage persönlicher Strafbarkeit.
Antoine Mignemi, der als Kind aus Saint-Jean vertrieben wurde, sprach von einer Anerkennung des erlittenen Leids. Der Anwalt Pascal Luongo, der Betroffene vertrat, wertete die Einstufung als überfällige Bestätigung einer historischen Wahrheit. Marseille hatte bereits in den vergangenen Jahren mit Gedenkveranstaltungen an die Razzien, die Vertreibungen und die Zerstörung der alten Viertel erinnert. Nun hält auch die französische Justiz amtlich fest, dass die systematische Gewalt gegen die Bevölkerung am Alten Hafen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit war.
Quellen
- Franceinfo
- Le Monde
- Europe 1 mit Agence France-Presse
- Stadt Marseille
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).