Marseille – 30.09.2026: Mehr als acht Jahrzehnte nach den Razzien am Alten Hafen hat die französische Justiz die Verfolgung der Bevölkerung von Marseille im Winter 1943 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Olivier Christen, Leiter der nationalen Antiterrorstaatsanwaltschaft, stellte die Ergebnisse der Ermittlungen am Mittwoch in Marseille vor. Für Überlebende und die Familien der Opfer bedeutet die Entscheidung eine späte juristische Anerkennung ihres Leidens.
Die Razzien fanden zwischen dem 22. und 24. Januar 1943 statt. Unter deutscher Besatzung wurden im historischen Zentrum der Stadt Tausende Menschen festgenommen, kontrolliert oder aus ihren Wohnungen vertrieben. Französische Polizei- und Gendarmeriekräfte waren an der Operation beteiligt. Das Vichy-Regime arbeitete dabei eng mit den deutschen Besatzungsbehörden zusammen.
Besonders betroffen war das Viertel Saint-Jean nördlich des Alten Hafens. Rund 20.000 Bewohnerinnen und Bewohner mussten das Gebiet verlassen. Mehrere Tausend Menschen wurden zeitweise interniert, etwa 1.600 deportiert. Unter ihnen waren zahlreiche Jüdinnen und Juden, die später in nationalsozialistischen Vernichtungslagern ermordet wurden. Anschließend ließen die Besatzer große Teile der alten Hafenviertel sprengen.
Nach einer Anzeige von Überlebenden und Nachkommen waren 2019 Ermittlungen aufgenommen worden. Fachleute der Gendarmerie sichteten umfangreiche Archivbestände und rekonstruierten die sogenannte Operation Sultan. Nach Angaben der Ermittler entstand dabei eine Liste von rund 12.000 Menschen, die auf deutscher oder französischer Seite an unterschiedlichen Teilen der Aktion beteiligt gewesen sein sollen.
Zu einer Anklage kommt es dennoch nicht. Laut Christen ließ sich keine noch lebende Person ermitteln, deren konkrete Beteiligung rechtssicher nachzuweisen wäre. Das Verfahren wurde deshalb eingestellt. An der juristischen Bewertung der Razzien, Deportationen, Plünderungen und Zerstörungen ändere diese Entscheidung nichts.
Die Einordnung folgt den Maßstäben des Nürnberger Statuts für Verbrechen der Achsenmächte im Zweiten Weltkrieg. Die Ermittler bewerten die Vorgänge im Januar und Februar 1943 als systematische Verfolgung und Verschleppung von Zivilisten. Damit benennt die Justiz ausdrücklich auch die Verantwortung französischer Stellen für dieses lange wenig beachtete Kapitel der Besatzungszeit.
Gedenkinitiativen in Marseille hatten über Jahre auf eine Untersuchung gedrängt. Die Stadt erinnert regelmäßig an die Razzien, die Zwangsräumung und die Zerstörung der alten Quartiere. Die abschließende Bewertung hält nun fest, dass die Betroffenen keine gewöhnlichen Evakuierten waren, sondern Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Quellen
- Franceinfo
- Parquet national antiterroriste
- Stadt Marseille
- Gendarmerie nationale
- Le Monde
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).