Paris – 12.09.2026: Die Forderung des Rassemblement National, das islamische Kopftuch im öffentlichen Raum zu verbieten, löst in sozialen Netzwerken heftige Reaktionen aus. Nach zahlreichen Solidaritätsbekundungen melden sich nun Frauen zu Wort, die selbst ein Kopftuch tragen. Franceinfo zufolge schildern vor allem jüngere Betroffene ihr Unbehagen und ihre Sorge, im Präsidentschaftswahlkampf zum Gegenstand staatlicher Sanktionen zu werden.
Auslöser ist die Bekräftigung eines seit Langem bekannten Programmpunkts der Partei. Marine Le Pen erklärte Ende August, sie wolle im Fall eines Sieges bei der Präsidentschaftswahl 2027 eine umfassende Gesetzesinitiative gegen islamistische Ideologien per Referendum zur Abstimmung stellen. Dazu soll nach ihren Angaben auch die Ahndung des Tragens eines islamischen Kopftuchs im öffentlichen Raum gehören. Vertreter des Rassemblement National hatten Geldbußen als mögliche Sanktion genannt.
Ein solches Verbot ginge weit über das geltende französische Recht hinaus. Seit April 2011 ist es untersagt, das Gesicht im öffentlichen Raum zu verbergen. Das zugrunde liegende Gesetz von 2010 erfasst etwa Vollverschleierungen wie Nikab oder Burka, ausdrücklich aber kein gewöhnliches Kopftuch. Der Vorstoß des Rassemblement National würde somit eine neue Einschränkung schaffen, die sich unmittelbar auf eine erkennbare religiöse Praxis bezieht.
Die Partei begründet ihre Position mit dem Kampf gegen Islamismus und ihrem Verständnis republikanischer Gleichheit. Innerhalb des Rassemblement National bestehen jedoch Zweifel an der praktischen und juristischen Umsetzung. Jordan Bardella hatte sich zeitweise zurückhaltender geäußert. Auch Politiker außerhalb der Partei halten ein allgemeines Verbot für schwer durchsetzbar.
Die französische Verfassung schützt die Gleichheit vor dem Gesetz und die Religionsfreiheit innerhalb der Grenzen der öffentlichen Ordnung. Das Prinzip der Laizität verpflichtet zunächst den Staat und seine Bediensteten zu weltanschaulicher Neutralität. Ein allgemeines Verbot religiöser Kleidung für Privatpersonen auf Straßen und Plätzen folgt daraus nicht. Strengere Regeln gelten allerdings in öffentlichen Schulen sowie in bestimmten staatlichen Einrichtungen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte billigte 2014 das französische Verbot der Gesichtsverhüllung grundsätzlich. Dabei war jedoch von Bedeutung, dass das Gesetz formal nicht an eine bestimmte Religion anknüpft und Kleidungsstücke erlaubt, die das Gesicht sichtbar lassen. Ein ausdrückliches Kopftuchverbot dürfte deshalb strenger auf Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung geprüft werden.
Für die betroffenen Frauen ist die Debatte bereits konkret. In ihren Beiträgen geht es weniger um die Strategie des Rassemblement National als um die Sorge, dass ein sichtbares religiöses Zeichen künftig eine Geldbuße oder eine Polizeikontrolle nach sich ziehen könnte. Bislang handelt es sich um ein Wahlkampfvorhaben für die Präsidentschaftswahl 2027.
Quellen
- Franceinfo
- Le Monde
- Légifrance
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
- Vie publique
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).