Politik & Gesellschaft

Macron fordert Europäische Union-weite Altersgrenze für soziale Netzwerke

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron drängt auf ein EU-weites Verbot sozialer Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren. Nachdem der französische Verfassungsrat die nationale Regelung aufgehoben hat, setzt Paris nun auf eine europäische Lösung.

Saint-Paul-de-Vence – 07.09.2026: Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat Ursula von der Leyen aufgefordert, ein EU-weites Mindestalter für soziale Netzwerke auf den Weg zu bringen. Kinder unter 15 Jahren sollen nach seinem Willen keinen Zugang zu den Plattformen erhalten. In einem Schreiben an die Präsidentin der Europäischen Kommission drängt Macron auf rasches Handeln, um Minderjährige in allen Mitgliedstaaten besser zu schützen.

Der Vorstoß folgt auf einen Rückschlag für die französische Regierung. Der Verfassungsrat hob am 14. August die zentrale Bestimmung eines im Juli verabschiedeten Gesetzes auf. Frankreich konnte die geplante Altersgrenze deshalb nicht wie vorgesehen zum Beginn des neuen Schuljahres einführen. Das Gericht erkannte den Schutz junger Menschen im digitalen Raum zwar als legitimes Ziel an, verlangte jedoch eine verhältnismäßige Regelung, die Meinungsfreiheit und Privatsphäre wahrt.

Macron hatte das Mindestalter von 15 Jahren zu einem wichtigen innenpolitischen Vorhaben gemacht. Das Gesetz sollte Plattformbetreiber dazu verpflichten, Minderjährigen den Zugang zu bestimmten sozialen Netzwerken zu verwehren. Nach der Entscheidung des Verfassungsrats beauftragte der Präsident Premierminister Sébastien Lecornu damit, einen neuen, rechtlich tragfähigen Entwurf auszuarbeiten. Dieser muss sowohl den französischen Verfassungsvorgaben als auch dem Recht der Europäischen Union entsprechen.

Mit seinem Brief an von der Leyen verlagert Macron die Initiative nun auf die europäische Ebene. Unterschiedliche Altersgrenzen und Kontrollverfahren in den Mitgliedstaaten könnten die Durchsetzung erschweren und Plattformen mit voneinander abweichenden Pflichten konfrontieren. Einheitliche europäische Regeln könnten Standards, Begriffe und Verfahren zur Altersprüfung harmonisieren. Ein entsprechender Rechtsakt müsste allerdings die Zuständigkeiten der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten berücksichtigen.

Die Europäische Kommission veröffentlichte bereits im Juli 2025 Leitlinien zum Schutz Minderjähriger nach dem Gesetz über digitale Dienste. Darin empfiehlt sie unter anderem private Kontoeinstellungen als Standard, Änderungen an Empfehlungssystemen sowie verlässliche Alterskontrollen, sofern nationale Vorschriften eine Zugangsschwelle vorsehen. Die Leitlinien sind nicht verbindlich, können bei der Aufsicht über große Plattformen aber als Maßstab dienen.

Parallel entwickelte die Kommission gemeinsam mit mehreren Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, ein datensparsames Verfahren zur Altersverifikation. Es soll Menschen ermöglichen, ihr Alter nachzuweisen, ohne den Plattformen zusätzliche persönliche Informationen offenzulegen. Nach Angaben der Kommission ist die technische Grundlage seit dem 15. April 2026 einsatzbereit und kann von Staaten und Anbietern angepasst werden.

Macrons Forderung reicht weiter: Sie zielt auf eine verbindliche Zugangsschwelle in der gesamten Europäischen Union. Von der Leyen hatte im Juli angekündigt, abgestufte europäische Zugangsregeln nach Altersgruppen prüfen zu lassen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Élysée-Palast
  • Associated Press
  • Europäische Kommission
  • Le Monde

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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