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Aktuell · 08.07.2026 11:44

Marine Le Pen bleibt Kandidatin für 2027 und legt Kassationsbeschwerde gegen Berufungsurteil ein

Nach ihrer Verurteilung im Fall der EU-Assistenten hat Marine Le Pen am 7. Juli angekündigt, 2027 anzutreten und die Cour de cassation anzurufen. Die Beschwerde kann einzelne Folgen des Urteils vorläufig hemmen.

Paris – 08.07.2026: Marine Le Pen, Vorsitzende des Rassemblement National, hat nach ihrer Verurteilung durch die Cour d'appel de Paris am 7. Juli 2026 erklärt, sie werde bei der Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren. Zugleich ließ sie über ihre Anwälte mitteilen, dass sie Beschwerde bei der Cour de cassation eingelegt habe. Dieses Rechtsmittel richtet sich ausschließlich gegen die rechtliche Würdigung und das Verfahren, nicht gegen die Tatsachenfeststellung; es kann in bestimmten Konstellationen die Vollziehung einzelner Urteilsfolgen hemmen, bis die Höchstrichter entscheiden.

Gegenstand des Verfahrens ist die Affäre um Parlamentsassistentinnen und -assistenten im Europäischen Parlament. Das Berufungsgericht befand Le Pen der Veruntreuung von EU-Mitteln schuldig und verhängte eine Gesamtstrafe, über deren exakte Ausgestaltung zunächst unterschiedliche Angaben kursierten. Nach übereinstimmenden Medienberichten umfasst sie drei Jahre Freiheitsstrafe, davon ein Jahr ohne Bewährung mit der Möglichkeit elektronischer Überwachung, sowie 45 Monate Wahlunfähigkeit, von denen ein Teil zur Bewährung ausgesetzt wurde. Entscheidend für den politischen Fahrplan ist, dass die unmittelbar wirksame Dauer der Ineligibilität Le Pen nach aktueller Lesart nicht an einer formalen Kandidatur hindert.

Juristisch ist das Kassationsverfahren der nächste Schritt. Die Cour de cassation prüft, ob das Berufungsurteil auf einem Rechtsfehler beruht. Kommt sie zu diesem Ergebnis, kann sie das Urteil ganz oder teilweise aufheben und an eine andere Instanz zurückverweisen. Bis zur Entscheidung bleibt offen, wie weitreichend eine aufschiebende Wirkung greift, etwa im Hinblick auf in Kraft gesetzte Nebenstrafen oder Auflagen. Mehrere Fachstimmen weisen darauf hin, dass die Vereinbarkeit elektronischer Überwachung mit einer aktiven Präsidentschaftskampagne im Zweifel individuell zu klären wäre.

Politisch hat das Urteil eine sofortige Debatte ausgelöst. Vertreter linker Parteien fordern klare Leitplanken dazu, inwieweit eine rechtskräftige oder vorläufig vollziehbare Verurteilung mit einer ernsthaften Kampagne vereinbar ist. Der Rassemblement National argumentiert dagegen, die Entscheidung stelle die Kandidatur nicht in Frage; Le Pen selbst spricht von einem politisch motivierten Verfahren, was ihre Gegner zurückweisen. Im RN gilt Parteichef Jordan Bardella als naheliegender Ersatz, sollte sich Le Pen aus praktischen Gründen im Wahlkampf einschränken müssen. Für die Parteienlandschaft bedeutet die Konstellation, dass juristische Terminketten und der Aufbau der Kampagneninfrastruktur enger als üblich verzahnt sind.

Zeitlich drängt es: Die Präsidentschaftswahl 2027 wirft organisatorisch ihren Schatten voraus, während das Kassationsgericht über Annahme und Fristen des Rechtsmittels entscheidet. Der Ausgang kann die Bedingungen für Le Pens Kandidatur substanziell verändern – von einer Bestätigung des Berufungsurteils bis zu einer Teilaufhebung mit Neuverhandlung.

Quellen

  • Le Monde
  • Euronews (fr)
  • The Associated Press
  • LCP
  • Public Sénat
  • franceinfo

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