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Milei-Regierung zieht Lockerung beim Landverkauf an Ausländer zurück

Argentiniens Senat hat einem Gesetz zum Schutz des Privateigentums erst nach der Streichung zweier zentraler Kapitel zugestimmt. Die geplante Öffnung des Bodenmarkts für ausländische Käufer scheiterte am Widerstand der Opposition, politischer Verbündeter und zahlreicher…

Buenos Aires – 08.08.2026: Argentiniens Regierung hat im Streit über den Verkauf ländlicher Grundstücke an ausländische Käufer einen Rückzug vollzogen. Vor der Senatssitzung am 6. August strich das Lager von Präsident Javier Milei jenen Abschnitt aus seinem Gesetz zum Schutz des Privateigentums, der die geltenden Beschränkungen weitgehend aufgehoben hätte. In der Nacht zum 7. August billigte der Senat das verbliebene Gesetzespaket in erster Lesung mit 37 zu 33 Stimmen.

Der Konflikt hatte sich an der geplanten Reform des Gesetzes über ländliche Flächen entzündet. Die seit 2011 geltenden Regeln begrenzen ausländisches Eigentum an Agrarland auf 15 Prozent der jeweiligen Fläche auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene. Zudem dürfen Angehörige einer einzelnen ausländischen Nationalität höchstens 30 Prozent dieses Kontingents halten. Für einzelne ausländische Eigentümer gilt in der besonders ertragreichen Kernzone grundsätzlich eine Obergrenze von 1.000 Hektar.

Das ursprüngliche Vorhaben der Regierung zielte darauf, diese allgemeinen Grenzen zu beseitigen. Beschränkt geblieben wären vor allem ausländische Staaten und Unternehmen mit ausländischer Staatsbeteiligung. Nach Kritik aus Politik und Zivilgesellschaft erwog die Exekutive zunächst, den zulässigen Anteil lediglich von 15 auf 25 Prozent anzuheben. Doch auch dieser Kompromiss fand keinen Eingang in die Senatsvorlage.

Am Tag der Debatte versammelten sich Tausende Menschen vor dem Kongress in Buenos Aires. Der Widerstand reichte weit über die parlamentarische Opposition hinaus: Gewerkschaften, soziale Organisationen sowie Vertreter aus Kultur und Sport wandten sich gegen eine stärkere ausländische Beteiligung am Bodenmarkt. Die Auseinandersetzung berührt eine in Argentinien seit Langem sensible Frage: Wer verfügt über Flächen in Grenzregionen, an Wasserressourcen und Wäldern sowie in agrarisch besonders wertvollen Gebieten?

Für Mileis Regierung ist die Streichung ein parlamentarischer Rückschlag. Das Gesetzespaket war mehrfach vertagt worden, weil dem Regierungslager im Senat die nötigen Stimmen fehlten. Im Juli hatte die Kammer die Beratung auf den 6. August verschoben. Die erzielte Zustimmung gilt deshalb einem erheblich verkleinerten Vorhaben, aus dem die umstrittensten wirtschafts- und souveränitätspolitischen Bestimmungen entfernt wurden.

Während der Beratungen zog die Regierung außerdem eine zweite Bestimmung zurück. Sie hätte Änderungen bei der Nutzung von Weideland, Feuchtgebieten, aufgeforsteten Flächen und Agrarland nach Bränden erleichtert. Die verbliebenen Teile des Gesetzes regeln vor allem den Schutz des Eigentums, Enteignungen und beschleunigte Räumungsverfahren. Bevor die Vorlage in Kraft treten kann, muss ihr noch die Abgeordnetenkammer zustimmen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Senado de la Nación Argentina
  • El País
  • Buenos Aires Herald

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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