Politik & Gesellschaft

Nuñez plant neuen Anlauf für anonymisierte Namen von Polizisten

Nach der Verkündung des Sicherheitsgesetzes RIPOST will Innenminister Laurent Nuñez die vom Verfassungsrat beanstandete Pseudonymisierung von Polizei- und Gendarmeriekräften neu regeln. Der nächste Entwurf muss den Schutz der Beamten mit den Verteidigungsrechten im Strafverfahren…

Paris – 20.08.2026: Einen Tag nach der Verkündung des Sicherheitsgesetzes RIPOST hat Innenminister Laurent Nuñez einen neuen Anlauf zur Pseudonymisierung von Polizisten und Gendarmen angekündigt. Der Verfassungsrat hatte das umfangreiche Sicherheitspaket am 14. August in weiten Teilen gebilligt, sieben Bestimmungen jedoch beanstandet. Das Gesetz wurde am 19. August ohne die verworfenen Passagen verkündet.

Die gestrichene Vorschrift sollte grundsätzlich allen Angehörigen von Polizei und Gendarmerie erlauben, in strafrechtlichen Verfahrensakten statt ihres Namens eine Verwaltungsnummer zu verwenden. Das hätte auch Beamte erfasst, die als Zeugen aussagen oder selbst Geschädigte eines mutmaßlichen Delikts sind. Die Regierung begründete die Ausweitung mit Bedrohungen und Einschüchterungsversuchen gegen Einsatzkräfte sowie deren Angehörige.

Der Verfassungsrat sah darin eine unzureichend begrenzte Einschränkung der Verteidigungsrechte und des kontradiktorischen Verfahrens. Beschuldigte und ihre Rechtsvertretung müssen Beweismittel, Aussagen und amtliche Vermerke wirksam prüfen und gegebenenfalls anfechten können. Bleibt die Identität eines beteiligten Beamten dauerhaft verborgen, kann dies erschwert werden, insbesondere wenn dessen Aussage für die Beweisführung erheblich ist oder mögliche Interessenkonflikte geprüft werden müssen.

Nuñez hält gleichwohl an dem Ziel fest, Einsatzkräfte umfassender zu schützen. Eine Neufassung müsste genauer bestimmen, unter welchen Voraussetzungen ein Pseudonym verwendet werden darf, welche Justizbehörde darüber entscheidet und wann die Identität gegenüber der Verteidigung offenzulegen ist. Der Staatsrat hatte bereits im März darauf hingewiesen, dass ein solcher Schutz verfassungsrechtlich möglich sein könne, sofern eine zuständige Justizbehörde einen begründeten Antrag prüft und die tatsächliche Gefährdung berücksichtigt.

Für besondere Ermittlungsbereiche gibt es bereits entsprechende Regeln. Bei Verfahren zur organisierten Kriminalität kann die Identität von Ermittlern unter bestimmten Voraussetzungen geschützt werden. Richter oder Staatsanwaltschaft können sie auf begründeten Antrag einer Verfahrenspartei mitteilen, sofern dadurch weder das Leben noch die körperliche Unversehrtheit des Beamten oder seiner Angehörigen gefährdet wird.

Auch im Senat waren Zweifel an der geplanten Generalregelung geäußert worden. Der Verfassungsrat hatte 2025 eine vergleichbare Bestimmung lediglich für spezialisierte Ermittlungen gegen organisierte Kriminalität akzeptiert. Der ursprüngliche RIPOST-Entwurf ging deutlich weiter: Er sollte sämtliche Strafverfahren erfassen und auf eine vorherige behördliche Genehmigung verzichten.

Das Gesetz bündelt Maßnahmen gegen unerlaubte Musikveranstaltungen, gefährliche Fahrmanöver, den missbräuchlichen Konsum von Lachgas und weitere Störungen der öffentlichen Ordnung. Die verworfene Pseudonymisierung ist darin ein eigenständiger verfahrensrechtlicher Komplex. Sie trat mit der Verkündung des Gesetzes am 19. August nicht in Kraft.

Quellen

  • Franceinfo
  • Französisches Innenministerium
  • Conseil d'État
  • Sénat
  • AFP via Boursorama
  • Légifrance

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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