Paris – 11.09.2026: Nach einem Treffen mit den Ermittlungsrichtern im Verfahren gegen Christian Nègre hat eine Betroffene ihren Frust über den Stand der Ermittlungen geäußert. Sie habe nicht die Antworten erhalten, die sie erwartet habe. Frauen, die in dem Komplex Anzeige erstattet oder sich als Nebenklägerinnen angeschlossen haben, verlangen seit Langem, dass die Untersuchung zu einem gerichtlichen Abschluss kommt.
Christian Nègre war früher leitender Beamter im französischen Kulturministerium und arbeitete im Personalbereich. Gegen ihn wird wegen des Verdachts ermittelt, Frauen im beruflichen Umfeld ohne deren Wissen Substanzen verabreicht und sie dadurch in demütigende Situationen gebracht zu haben. Er ist in diesem Verfahren angeklagt; für ihn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Nach Angaben mehrerer Medien betrifft der Komplex inzwischen nahezu 300 Frauen, von denen sich ein großer Teil dem Verfahren als Zivilparteien angeschlossen hat. Die hohe Zahl erklärt, warum die Ermittlungen umfangreich sind: Aussagen müssen aufgenommen, Unterlagen geprüft und mögliche weitere Betroffene identifiziert werden. Für die Frauen bedeutet diese Dauer jedoch, dass viele Fragen über Jahre offenbleiben.
Die Ermittlungen hatten am 19. Juni 2018 unter Leitung der Staatsanwaltschaft Metz begonnen, nachdem eine Frau Anzeige erstattet hatte. Am 24. Oktober 2019 wurde in Paris ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Zwei Ermittlungsrichter befassen sich mit dem Dossier. Die Pariser Staatsanwaltschaft nannte unter anderem den Verdacht der Verabreichung gesundheitsschädlicher Substanzen, Gewalt, Verletzung der Privatsphäre und sexueller Übergriffe.
Die Justiz hatte die Vertreterinnen der Betroffenen bereits am 29. Januar 2026 über laufende Beweisanträge und die weitere Planung informiert. Nun konnten auch betroffene Frauen ihre Fragen unmittelbar an die Ermittlungsrichter richten. Dass nach diesem Gespräch weiter Enttäuschung bleibt, verweist auf die Kluft zwischen einem komplexen Ermittlungsverfahren und dem nachvollziehbaren Wunsch nach Klarheit.
Die Pariser Staatsanwaltschaft hatte im Februar erneut dazu aufgerufen, sich rasch zu melden, falls Frauen noch nicht gehört worden seien. Polizeidienststellen und Opferhilfeeinrichtungen wurden dafür eingebunden. Nach Angaben der Justiz soll zunächst geklärt werden, welche weiteren Anhörungen, Bewertungen und Konfrontationen erforderlich sind, bevor die Ermittlungen abgeschlossen werden können.
Ein Termin für eine Hauptverhandlung ist bislang nicht festgesetzt. Ein Prozess kann erst beginnen, wenn die Ermittlungsrichter ihre Untersuchung beenden und über den weiteren Verfahrensweg entschieden ist. Für die Betroffenen, die am 10. September 2026 mit den Richtern sprachen, blieb damit vor allem die Forderung bestehen, dass die seit 2018 laufende Untersuchung ohne weitere vermeidbare Verzögerung vorankommt.
Quellen
- Franceinfo
- Parquet de Paris
- Le Progrès
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).