Paris – 22.09.2026: Oxfam France fordert eine stärkere Besteuerung sehr großer Erbschaften und will damit Einfluss auf die Beratungen über den französischen Staatshaushalt 2027 nehmen. Kern der am Dienstag veröffentlichten Vorschläge ist eine Reform des sogenannten Dutreil-Pakts. Die Regelung begünstigt die unentgeltliche Übertragung von Familienunternehmen und Unternehmensanteilen steuerlich.
Nach dem Vorschlag von Oxfam soll der steuerlich begünstigte Betrag innerhalb des Dutreil-Systems je Empfänger auf eine Million Euro begrenzt werden. Nach Angaben der Organisation blieben 90 Prozent der Begünstigten von dieser Änderung unberührt. Auf Grundlage der Übertragungen des Jahres 2024 könnten dem Staat dadurch nach ihrer Schätzung jährlich mehr als 3,5 Milliarden Euro zusätzlich zufließen. Die Summe beruht auf Berechnungen der Organisation; beschlossen ist eine solche Haushaltsmaßnahme nicht.
Das seit 2000 schrittweise ausgebaute Instrument soll verhindern, dass Erben zur Begleichung hoher Erbschaftsteuern Unternehmen oder Beteiligungen verkaufen müssen. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, bleiben 75 Prozent des übertragenen Unternehmensvermögens von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer ausgenommen. Die Begünstigten müssen sich unter anderem verpflichten, die Beteiligung über mehrere Jahre zu halten und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Der französische Rechnungshof hat die fiskalische Dimension der Regelung in einer Untersuchung beziffert. Demnach beliefen sich die Steuermindereinnahmen 2023 auf 3,3 Milliarden Euro und 2024 auf 5,5 Milliarden Euro. Zugleich wiesen die Prüfer darauf hin, dass einzelne außergewöhnlich große Unternehmensübertragungen die jährlichen Werte erheblich verändern können. Ein erheblicher Teil der Vergünstigung entfällt damit auf hohe Vermögen.
Oxfam hält den Dutreil-Pakt in seiner heutigen Form für zu weit von seinem ursprünglichen Zweck entfernt, die Fortführung produktiver Unternehmen zu erleichtern. Die Organisation verlangt außerdem eine Obergrenze für hohe Liquiditätsbestände in begünstigten Gesellschaften und stärkere Verpflichtungen zum Erhalt von Arbeitsplätzen. Sie verweist dabei auf deutsche Regelungen, nach denen steuerliche Erleichterungen bei größeren Betrieben an Bedingungen zur Lohnsumme und Beschäftigung geknüpft werden können.
Mit dem Finanzgesetz 2026 hatte Frankreich die Regelung bereits teilweise verschärft. Seit dem 21. Februar 2026 sind bestimmte Luxusgüter von der Begünstigung ausgeschlossen, sofern sie nicht ausschließlich einer operativen Geschäftstätigkeit dienen. Zudem wurde die individuelle Haltefrist von vier auf sechs Jahre verlängert. Die Steuerbefreiung von 75 Prozent blieb bestehen.
Die Forderung fällt in die Vorbereitungen für einen politisch umkämpften Haushalt. Oxfam verbindet sie mit weiteren Vorschlägen zur Besteuerung großer Vermögen und von Kapitalerträgen. Änderungen am Dutreil-Pakt müsste das Parlament im Finanzgesetz für 2027 beschließen. Ein entsprechender Regierungsentwurf liegt bislang nicht vor.
Quellen
- Franceinfo
- Oxfam France
- Französischer Rechnungshof
- Generaldirektion für öffentliche Finanzen
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).