Paris – 10.09.2026: Hinter der nüchternen Zahl stehen Menschen, deren Aussagen teils erst spät die französische Justiz erreicht haben. Die Pariser Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem Epstein-Komplex bislang 26 mutmaßliche Opfer erfasst. Dreizehn von ihnen waren nach Angaben der Pariser Staatsanwältin Laure Beccuau zuvor in keiner bekannten Akte der Affäre verzeichnet.
Acht weitere mutmaßliche Opfer mit Wohnsitz im Ausland sollen noch in Paris angehört werden. Solche Vernehmungen dienen dazu, Angaben zu möglichen Taten, Tatorten, Zeiträumen und beteiligten Personen zu sichern und mit vorhandenen Erkenntnissen abzugleichen. Aus der Zahl der erfassten Menschen lässt sich weder ein abschließendes Bild der Vorgänge noch die strafrechtliche Verantwortung bestimmter Personen ableiten.
Beccuau beschrieb die Affäre als ein schwer zu durchdringendes Netzwerk, in dem keine Spur vernachlässigt werden dürfe. Für die Ermittler bedeutet das, frühere Unterlagen erneut auszuwerten und Hinweise aus verschiedenen Ländern zusammenzuführen. Bei grenzüberschreitenden Verfahren können Aussagen, Dokumente und Zuständigkeiten über lange Zeiträume und mehrere Rechtssysteme verteilt sein. Auch deshalb ist der Fortgang solcher Ermittlungen häufig aufwendig.
Im französischen Teil des Komplexes wird wegen des Verdachts des organisierten Menschenhandels sowie wegen des Verdachts einer kriminellen Vereinigung zur Vorbereitung eines Verbrechens ermittelt. Die Untersuchungen richten sich nicht gegen die nun erfassten mutmaßlichen Opfer. Ob und gegen wen sich ein konkreter Tatverdacht erhärtet, ist derzeit offen. Für mögliche Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung.
Jeffrey Epstein, ein US-amerikanischer Finanzier, starb 2019 in New York in Haft, während er auf ein Strafverfahren wartete. Sein Umfeld und mögliche Verbindungen nach Frankreich beschäftigen die Justiz seit Jahren. In Frankreich spielte dabei auch das Verfahren gegen den früheren Modelagenten Jean-Luc Brunel eine wichtige Rolle. Brunel starb 2022 in Haft, bevor es zu einem Prozess gegen ihn kommen konnte.
Dass dreizehn der erfassten Personen bislang in keiner Akte auftauchten, erweitert die Ermittlungsgrundlage erheblich. Die Staatsanwaltschaft muss ihre Aussagen einzeln dokumentieren, auf mögliche Übereinstimmungen prüfen und rechtlich bewerten. Dabei ist auch zu klären, ob sich aus den Schilderungen neue Ermittlungsansätze oder Verbindungen zu bereits bekannten Vorgängen ergeben.
Die jetzt genannte Zahl ist daher kein Abschlussbericht, sondern ein Zwischenstand des französischen Verfahrens. Weitere Erkenntnisse könnten sich aus den noch ausstehenden Anhörungen ergeben. Bislang steht fest, dass acht im Ausland lebende mutmaßliche Opfer noch in Paris vernommen werden sollen.
Quellen
- Franceinfo
- Pariser Staatsanwaltschaft am Tribunal judiciaire de Paris
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).