Politik & Gesellschaft

Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sexemodel

Auf der Plattform Sexemodel sollen Hunderte Seiten mit Angeboten minderjähriger Mädchen erreichbar gewesen sein. Nun ermittelt die Pariser Staatsanwaltschaft; auch die Medienaufsicht Arcom prüft den Fall.

Paris – 10.09.2026: Die Pariser Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen die Internetplattform Sexemodel eingeleitet. Das berichtete France Inter am Donnerstag. Nach Recherchen des Senders waren auf der Seite mehrere Hundert Einträge erreichbar, in denen sexuelle Dienstleistungen minderjähriger Mädchen angeboten worden sein sollen. Auch die französische Medienaufsicht Arcom wurde demnach eingeschaltet.

Der Verdacht wiegt schwer. Minderjährige dürfen in Frankreich weder der Prostitution zugeführt noch für entsprechende Angebote dargestellt oder vermittelt werden. Ob über die Plattform tatsächlich strafbare Handlungen ermöglicht oder gefördert wurden und wer dafür verantwortlich sein könnte, müssen die Ermittlungen klären. Ihre Einleitung bedeutet keine Schuldzuweisung an Betreiber, Beschäftigte oder Nutzer der Seite.

Zu möglichen Tatvorwürfen, zum Zeitpunkt der ersten Hinweise und zu konkreten Ermittlungsschritten lagen am Donnerstag zunächst keine öffentlichen Angaben der Staatsanwaltschaft vor. Daher ist bislang nicht bekannt, gegen welche Personen oder Unternehmen sich das Verfahren richtet. Offen bleibt auch, ob einzelne Anzeigen und Konten bereits gesichert oder entfernt wurden und ob Maßnahmen gegen die Erreichbarkeit der Plattform geprüft werden.

Die Einschaltung der Arcom betrifft die regulatorische Seite des Falls. Die Behörde überwacht in Frankreich unter anderem, ob digitale Angebote ihre Pflichten zum Schutz Minderjähriger erfüllen. Bei Verstößen kann sie formelle Verfahren einleiten. Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen kommen zudem Maßnahmen in Betracht, die den Zugang zu einem Angebot erschweren oder dessen Auffindbarkeit in Suchmaschinen begrenzen.

Nach dem Bericht geht der aktuelle Verdacht allerdings über den Zugang Minderjähriger zu pornografischen Inhalten hinaus: Minderjährige könnten selbst in Anzeigen sexualisiert und für Kontakte angeboten worden sein. Für die strafrechtliche Bewertung dürfte daher eine Rolle spielen, wer die Inhalte eingestellt, freigeschaltet oder verbreitet hat. Zu prüfen wäre auch, ob Verantwortliche von einschlägigen Angeboten wussten und wie sie auf mögliche Hinweise reagierten.

Digitale Ermittlungen sind in solchen Verfahren besonders aufwendig. Anzeigen können rasch verändert oder gelöscht werden, während Kontakte über verschiedene Dienste weitergeführt werden können. Ermittler müssen deshalb verfügbare Spuren sichern, Kommunikationswege nachvollziehen und mögliche Betroffene identifizieren. Zugleich sind deren Namen und persönliche Umstände besonders zu schützen. Für Jugendliche, die tatsächlich ausgebeutet wurden, können außerdem Schutzmaßnahmen und psychosoziale Unterstützung erforderlich sein.

France Inter stützt die Meldung auf eigene Recherchen. Eine öffentliche Darstellung der Ermittlungsakte lag am Donnerstag nicht vor. Die strafrechtliche Prüfung liegt bei der Justiz; Arcom untersucht parallel mögliche Verstöße gegen die französischen Vorgaben zum Schutz Minderjähriger im digitalen Raum.

Quellen

  • Franceinfo unter Berufung auf France Inter
  • Arcom

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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