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Aktuell · 03.07.2026 22:24

Patrick Bruel: Drei neue Anzeigen – Staatsanwaltschaft Nanterre bestätigt Eingänge

Gegen den Sänger Patrick Bruel sind Anfang Juli drei weitere Strafanzeigen eingegangen, zwei wegen Vergewaltigung, eine wegen sexueller Nötigung. Die Staatsanwaltschaft Nanterre prüft die Vorgänge; Bruels Verteidigung weist die Vorwürfe zurück.

Paris – 03.07.2026: In der Affäre um den französischen Sänger und Schauspieler Patrick Bruel sind am 2. und 3. Juli drei weitere Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Nanterre eingegangen. Nach übereinstimmenden Medienberichten betreffen zwei Anzeigen den Vorwurf der Vergewaltigung, eine weitere den Vorwurf der sexuellen Nötigung gegenüber einer Minderjährigen. Die Behörde bestätigte die neuen Eingänge und verwies darauf, dass die Vorprüfungen laufen und gegebenenfalls Ermittlungsrichter befasst werden. Angaben zu Tatorten oder Zeiträumen machten die Ermittler nicht.

Die neuen Anzeigen folgen wenige Wochen auf einen verfahrensrechtlichen Schritt vom 10. Juni 2026: Damals war Bruel in vier Verfahren formell beschuldigt worden. Er wurde unter richterliche Auflagen gestellt, darunter Meldepflichten und Kontaktverbote, wie aus üblicher Praxis in solchen Fällen hervorgeht. Die Verteidigung des Künstlers hat sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, Bruel werde sich ausschließlich im Rahmen der Justiz äußern.

Die Anwältin mehrerer Klägerinnen sprach in Interviews von einem wiederkehrenden Verhaltensmuster. Solche Einschätzungen liegen in Frankreich jedoch letztlich in der Bewertung der Ermittlungsbehörden und Gerichte; für jeden Einzelfall gilt die Unschuldsvermutung. Entscheidend sind konkrete Beweise, glaubhafte Aussagen sowie mögliche medizinische oder digitale Spuren. Bei mutmaßlichen Taten, die Jahre zurückliegen, spielt zudem die Frage der Verjährung eine zentrale Rolle.

Nach Zählungen mehrerer Redaktionen sind seit dem Frühjahr 2026 zahlreiche Anzeigen gegen den 67-jährigen Künstler eingegangen; einige Medien berichten von rund dreißig Vorgängen in unterschiedlichen Stadien. Ein Teil dieser Verfahren befindet sich in der Vorprüfung, andere in formellen Ermittlungen. Die Justiz in Nanterre macht zu laufenden Akten traditionell keine Detailangaben, um den Untersuchungszweck nicht zu gefährden und die Rechte aller Beteiligten zu schützen.

Die öffentliche Debatte wird von zwei Aspekten geprägt: Zum einen steht die Frage im Raum, ob und in welchem Umfang neue Anzeigen zu zusätzlichen Ermittlungsakten führen. Zum anderen geht es um den Umgang der Justiz mit mehreren, teils weit zurückliegenden Vorwürfen gegen eine prominente Person. Opfervertretungen dringen auf zügige, sorgfältige und opferschutzorientierte Verfahren. Aus dem Umfeld des Künstlers heißt es, mögliche Termine seiner Auftritte stünden unter Vorbehalt; einzelne Konzerte waren bereits abgesagt worden.

Wie es weitergeht, hängt von den nun folgenden juristischen Schritten ab: Sollten die neuen Anzeigen hinreichende Anhaltspunkte liefern, könnten sie in bestehende Dossiers einfließen oder zu separaten Ermittlungsakten führen. Bis zu einer möglichen Anklageerhebung oder Verfahrenseinstellung bleiben die Akten vertraulich. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung, bis ein Gericht anders entscheidet.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Parisien
  • RTL
  • TF1 Info
  • Le Monde

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