Paris – 16.09.2026: Vor dem Pariser Strafgericht beginnt an diesem Mittwoch der Prozess gegen Rachida Dati und Carlos Ghosn. Die frühere französische Justiz- und Kulturministerin muss sich wegen mutmaßlicher passiver Korruption, passiven Einflussmissbrauchs und weiterer damit verbundener Delikte verantworten. Der ehemalige Chef der Renault-Nissan-Allianz ist wegen der entsprechenden aktiven Delikte sowie wegen Missbrauchs von Gesellschaftsbefugnissen und Untreue angeklagt.
Gegenstand des Verfahrens sind 900.000 Euro, die Dati zwischen 2009 und 2013 von RNBV erhielt, einer niederländischen Tochtergesellschaft der damaligen Renault-Nissan-Allianz. Dati gehörte seinerzeit dem Europäischen Parlament an. Nach Auffassung der Anklage könnte die Vergütung teilweise eine Gegenleistung für Interventionen zugunsten des Automobilkonzerns im Parlament gewesen sein. Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Dati weist die Vorwürfe zurück. Ihre Verteidiger erklären, sie habe ausschließlich als Anwältin für die Allianz gearbeitet und ihr europäisches Mandat nicht im Auftrag von Renault-Nissan eingesetzt. Das Gericht muss somit klären, ob die Zahlungen durch nachweisbare juristische Leistungen gedeckt waren oder ob politische Verbindungen vergütet wurden. Für den Prozess sind sechs halbtägige Verhandlungen bis zum 28. September vorgesehen.
Die Ermittlungen gewannen 2019 durch die Anzeige einer Renault-Minderheitsaktionärin bei der französischen Finanzstaatsanwaltschaft an Fahrt. Ein Audit von RNBV hatte im selben Jahr demnach keine Unterlagen oder jährlichen Tätigkeitsberichte gefunden, aus denen Art und Umfang der juristischen Leistungen Datis hervorgingen. Die Untersuchungsrichter bewerteten die vorliegenden Nachweise später als begrenzt. In der Hauptverhandlung können Anklage und Verteidigung diese Einschätzung nun öffentlich prüfen lassen.
Ob Carlos Ghosn persönlich oder per Video teilnimmt, war zum Prozessauftakt offen. Seit seiner Flucht aus Japan im Jahr 2019 hält er sich im Libanon auf; Frankreich sucht ihn mit internationalem Haftbefehl. In einem Schreiben aus Beirut beantragte Ghosn eine Verschiebung des Verfahrens und die Aufhebung des französischen Haftbefehls. Er berief sich auf eine aus seiner Sicht nicht ordnungsgemäße Ladung und erklärte, zu den Vorwürfen Stellung nehmen zu wollen.
Als Alternative schlug Ghosn eine Teilnahme per Videokonferenz aus Beirut vor, sofern das französische Recht dies zulässt. Über seine Anträge entscheidet das Gericht. Renault tritt in dem Verfahren als geschädigte Partei auf und verlangt nach Gerichtsangaben mindestens 450.000 Euro als eigenen Anteil an den mutmaßlich zu Unrecht gezahlten Honoraren. Dati und Ghosn drohen im Fall einer Verurteilung jeweils bis zu zehn Jahre Haft.
Quellen
- Franceinfo
- AFP
- Le Monde
- Transparency International France
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).