Paris – 15.09.2026: Fünf Jahre nach der Entführung der damals achtjährigen Mia aus den Vogesen beginnt an diesem Dienstag vor dem Pariser Strafgericht ein Prozess gegen 15 Angeklagte. Das Verfahren reicht weit über den Fall des Kindes hinaus: Verhandelt werden auch mutmaßliche Pläne für eine gewaltsame Aktion gegen staatliche Institutionen. Der Prozess soll bis zum 9. Oktober dauern.
Mia war am 13. April 2021 bei ihren Großeltern abgeholt worden, bei denen sie damals lebte. Mehrere Männer gaben sich als Mitarbeiter des Jugendamtes aus und nahmen das Mädchen mit. Fünf Tage später fanden Ermittler Mia gemeinsam mit ihrer Mutter in der Schweiz. Die Mutter besaß zu diesem Zeitpunkt nicht das Sorgerecht. Sie muss sich nun wegen des Vorwurfs verantworten, als Elternteil eine Minderjährige entzogen zu haben.
Mitangeklagt ist Rémy Daillet, ein ehemaliger Politiker und im Internet bekannter Verbreiter verschwörungsideologischer Thesen. Die Anklage wirft ihm unter anderem die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zur Entziehung und Freiheitsberaubung Mias vor. Daillet hat in früheren öffentlichen Äußerungen bestritten, zu Gewalt aufgerufen oder die Entführung organisiert zu haben.
Nach der Darstellung der Ermittler war die Tat in ein Milieu eingebettet, das staatliche Behörden grundsätzlich ablehnte und die Rückgabe von Kindern an Eltern eigenmächtig durchsetzen wollte. In diesem Umfeld soll Mias Entführung als eine Art Aktion zur "Rückgabe" des Kindes verstanden worden sein. Vor Gericht muss geklärt werden, welche Rolle die einzelnen Angeklagten bei Planung, Ausführung und Unterstützung spielten.
Zum Verfahrenskomplex gehört außerdem das sogenannte Projekt Azur. Dahinter vermutet die Anklage Vorbereitungen für eine gewaltsame Destabilisierung staatlicher Institutionen. Mehrere Beschuldigte sind deshalb wegen der mutmaßlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Das Gericht wird prüfen, ob aus radikalen politischen Vorstellungen konkrete Tatpläne entstanden und wie eng die Beteiligten miteinander verbunden waren.
Verhandelt wird vor dem Tribunal correctionnel de Paris, einem Strafgericht ohne Geschworene. Die Vorwürfe unterscheiden sich je nach Angeklagtem erheblich: Sie reichen von der Beteiligung an der Entführung und entsprechenden Beihilfehandlungen bis zu terroristischen Straftatbeständen. Auch die möglichen Strafen richten sich nach dem jeweiligen Tatvorwurf und der Beweislage. Für sämtliche Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Der Prozess führt damit zwei Ermittlungsstränge zusammen: die Entführung eines Kindes infolge eines Sorgerechtskonflikts und den Verdacht eines politisch radikalisierten Netzwerks. Das Ende der Verhandlung ist für den 9. Oktober vorgesehen.
Quellen
- Franceinfo
- Le Monde
- Le Parisien mit AFP-Angaben
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).