Paris – 13.09.2026: Frankreichs Regierung erwägt, Rentnerinnen und Rentner im Haushalt 2027 mit rund sechs Milliarden Euro an den geplanten Einsparungen zu beteiligen. Diese Summe wäre nach Angaben von Franceinfo nötig, um die reguläre Anpassung der Altersrenten an die Inflation zu finanzieren. Im bisherigen Haushaltsentwurf ist dafür demnach kein Geld vorgesehen.
Zur Debatte stehen zwei Modelle. Nach dem ersten würden die Renten vollständig entsprechend der Inflation steigen. Im Gegenzug könnte der steuerliche Pauschalabzug von zehn Prozent für Ruheständler schrittweise verringert oder ganz abgeschafft werden. Dieser Abzug mindert bislang das zu versteuernde Einkommen. Betroffen wären daher vor allem Rentnerinnen und Rentner, die tatsächlich Einkommensteuer zahlen.
Die zweite Variante würde stärker bei der Rentenanpassung ansetzen. Kleinere Renten könnten weiterhin vollständig an die Teuerung gekoppelt werden, während höhere Bezüge schwächer oder gar nicht steigen würden. Zugleich wäre auch bei diesem Modell eine deutliche Kürzung des steuerlichen Pauschalabzugs möglich. Ab welcher Rentenhöhe eine geringere Anpassung gelten könnte, ist nach den bislang veröffentlichten Angaben offen.
Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen. Die Vorschläge sind Teil der Vorbereitungen für den Haushalt 2027 und sollen der Regierung mehrere Wege eröffnen, die Finanzierungslücke zu schließen. Premierminister Sébastien Lecornu muss dabei zwischen fiskalischen Zielen und den absehbaren sozialen sowie politischen Folgen abwägen. Änderungen an der Rentenanpassung oder am Steuerrecht benötigen zudem eine parlamentarische Grundlage.
Für die Betroffenen unterscheiden sich die beiden Instrumente erheblich. Eine vollständige Inflationsanpassung bewahrt grundsätzlich die Kaufkraft der gesetzlichen Grundrenten, erhöht jedoch die staatlichen Ausgaben. Bleibt die Anhebung hinter der Preisentwicklung zurück, sinkt dagegen die reale Kaufkraft der betreffenden Ruheständler. Eine Kürzung des Pauschalabzugs belastet unmittelbar nur steuerpflichtige Haushalte; wie stark, hängt von deren Einkommen und persönlicher Steuersituation ab.
Die Rentenausgaben gehören zu den größten Posten der französischen sozialen Sicherung. Schon bei früheren Haushaltsberatungen führte die Aussicht auf eine verzögerte oder ausgesetzte Anpassung zu heftigen Konflikten. Auch diesmal dürfte die Verteilungsfrage die parlamentarische Auseinandersetzung prägen: Eine allgemeine schwächere Erhöhung träfe eine große Zahl von Rentnern, während ein Eingriff in den Steuerabzug die Belastung stärker auf steuerpflichtige und damit tendenziell einkommensstärkere Ruheständler konzentrieren würde.
Die genannten sechs Milliarden Euro sind daher noch kein beschlossener Abzug bei den Renten, sondern die Größenordnung, für die das Kabinett eine Finanzierung sucht. Offen bleibt, ob es die Summe über die Rentenanpassung, den Steuerabzug oder eine Kombination beider Maßnahmen aufbringen will.
Quellen
- Franceinfo
- Le Monde
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).