Politik & Gesellschaft

Regierung beschleunigt Gesetz zur Haftung bei Ausschreitungen

Frankreichs Regierung zieht die Beratung eines Gesetzes vor, das Beteiligte an kollektiver Gewalt stärker für Schäden haften lassen soll. Anlass sind Ausschreitungen am Rand jüngster Schülerproteste.

Paris – 04.10.2026: Die französische Regierung will die parlamentarische Beratung eines Gesetzes beschleunigen, das die Haftung für Schäden nach kollektiver Gewalt im öffentlichen Raum ausweitet. Nach einem Bericht der Zeitung Le Parisien soll der Senat den Entwurf noch im Oktober behandeln. Der Vorstoß folgt auf Ausschreitungen am Rand jüngster Proteste und Blockaden an Gymnasien, bei denen es in mehreren Regionen zu Beschädigungen und Angriffen kam.

Der Gesetzentwurf wurde dem Senat am 16. September vorgelegt. Die Regierung hat dafür das beschleunigte Verfahren gewählt. Dadurch kann der parlamentarische Prozess nach jeweils einer Lesung in Senat und Nationalversammlung in die Vermittlung gehen. Finden beide Kammern einen Kompromiss, lässt sich das Vorhaben schneller verabschieden als im gewöhnlichen Verfahren. Der offizielle Titel nennt die Wiedergutmachung von Schäden infolge von Gewalt oder Beschädigungen im öffentlichen Raum als Ziel.

Die Regierung verbindet die beschleunigte Beratung mit einem ordnungspolitischen Signal. Während Bildungsminister Édouard Geffray Vertreter von Schülern, Eltern und Bildungseinrichtungen empfing, treibt die Exekutive zugleich eine strengere zivilrechtliche Haftung bei kollektiven Gewalttaten voran. Die Schülerproteste richten sich nach Angaben ihrer Organisationen vor allem gegen mangelnde Mittel und schwierige Bedingungen an den Bildungseinrichtungen.

Kern des Entwurfs ist ein neuer Haftungstatbestand im französischen Gesetzbuch für innere Sicherheit. Wer sich an einer gewalttätigen kollektiven Handlung beteiligt, soll gemeinsam mit anderen Beteiligten für die entstandenen Schäden haften können. Nach den Plänen der Regierung wäre damit nicht allein die Person ersatzpflichtig, der eine konkrete Beschädigung unmittelbar nachgewiesen wird. Die Haftung einzelner Beteiligter gegenüber Geschädigten, Versicherern oder dem Staat soll bis zu 10.000 Euro betragen können.

Der Entwurf erweitert außerdem die Möglichkeiten des Staates, Schadenersatzforderungen gerichtlich durchzusetzen und einzuziehen. In bestimmten Verfahren könnte sich der Staat auch nach den Anträgen der Staatsanwaltschaft als Zivilpartei anschließen. Vorgesehen ist zudem eine begrenzte Ausnahme vom Pfändungsschutz bestimmter Familienleistungen und Wohnbeihilfen, wenn jemand rechtskräftig zu Schadenersatz verurteilt wurde. Das Existenzminimum der betroffenen Haushalte soll nach Angaben der Regierung gewahrt bleiben.

Eine gesetzliche Grundlage für den Rückgriff auf Verursacher von Schäden bei Menschenansammlungen besteht bereits seit dem 10. April 2019. Nach Darstellung der Regierung scheitert die praktische Durchsetzung jedoch häufig an der Identifizierung einzelner Täter; zudem würden bislang nur geringe Beträge eingezogen. Der neue, fünf Artikel umfassende Entwurf soll deshalb eine weitergehende gesamtschuldnerische Haftung bei rechtswidrigen gewalttätigen Versammlungen schaffen. Im Senat wird das Vorhaben weiterhin als Gesetzgebungsdossier in erster Lesung geführt; eine Abstimmung hat noch nicht stattgefunden.

Quellen

  • Franceinfo: Ausgangsmeldung zu Schülerprotesten und Gesetzesvorhaben
  • Senat: Gesetzgebungsdossier zum Gesetzentwurf
  • Französische Regierung: Ministerratsbericht vom 16. September 2026
  • Le Parisien: Bericht zur vorgezogenen Senatsberatung

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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