Politik & Gesellschaft

RN will über Kopftuchverbot abstimmen lassen

Der Rassemblement National hält an einem Verbot des islamischen Kopftuchs im öffentlichen Raum fest. Nach einem Wahlsieg 2027 soll ein Referendum darüber entscheiden.

Paris – 01.09.2026: Der Rassemblement National will nach einem Sieg bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 ein Referendum über ein Verbot des islamischen Kopftuchs im öffentlichen Raum abhalten. Führende Parteivertreter bestätigten am 31. August, dass die Forderung Bestandteil des Wahlprogramms bleiben soll. Nach den bisherigen Plänen müssten Frauen, die in der Öffentlichkeit ein Kopftuch tragen, mit einer Geldstrafe rechnen.

Die Ankündigung verschärft erneut die Debatte über die Grenzen der französischen Laizität. Franceinfo sprach in einem Einkaufszentrum in der Region Paris mit Frauen, die ein Kopftuch tragen. Sie kritisierten den Vorstoß als Eingriff in ihre persönliche Freiheit und als Ungleichbehandlung der Religionen. Die geplante Regelung richte sich gezielt gegen ein muslimisches Kleidungsstück, während sichtbare Zeichen anderer Glaubensrichtungen nicht in gleicher Weise erfasst würden.

Ein allgemeines Kopftuchverbot ginge erheblich über das geltende Recht hinaus. Seit 2004 sind auffällige religiöse Zeichen an öffentlichen Schulen untersagt. Ein Gesetz von 2010 verbietet außerdem die Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum und betrifft damit unter anderem Vollverschleierungen. Ein Kopftuch, das das Gesicht frei lässt, darf dort bislang grundsätzlich getragen werden. Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gelten während ihrer Arbeit strengere Neutralitätspflichten.

Der Vorschlag gehört seit Jahren zum politischen Programm Marine Le Pens. Innerhalb des Rassemblement National war seine Reichweite zuletzt jedoch umstritten. Einzelne Funktionäre befürworteten eine Beschränkung auf öffentliche Gebäude oder bestimmte Einrichtungen, weil sie eine umfassende Regelung für rechtlich angreifbar und politisch riskant hielten. Bei einem Parteiseminar am 16. und 17. Juli 2026 setzte sich schließlich die weitergehende Position durch.

Parteichef Jordan Bardella begründete den geplanten Weg über eine Volksabstimmung damit, dass die französische Gesellschaft selbst entscheiden solle. Ein Referendum beseitigt die verfassungsrechtlichen Hürden allerdings nicht. Artikel 11 der französischen Verfassung begrenzt solche Abstimmungen im Regelfall auf die Organisation der Staatsgewalt, wirtschafts-, sozial- und umweltpolitische Reformen sowie die Ratifizierung bestimmter internationaler Verträge.

Hinzu kommen der verfassungsrechtliche Schutz der Religionsfreiheit und die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention. Zwar hat der Verfassungsrat Gesetze, die unmittelbar durch ein Referendum angenommen wurden, traditionell nicht wie gewöhnliche Parlamentsgesetze geprüft. Juristisch offen blieben dennoch die Reichweite von Artikel 11, eine mögliche Verfassungsänderung und die Verhältnismäßigkeit der vorgesehenen Sanktionen.

Mit dem Vorstoß setzt der Rassemblement National frühzeitig einen gesellschaftspolitischen Akzent für die Wahl 2027. Die Forderung betrifft unmittelbar muslimische Frauen; zugleich berührt sie das Verhältnis zwischen Mehrheitsentscheidungen, staatlicher Neutralität und individuellen Freiheitsrechten.

Quellen

  • Franceinfo
  • TF1 Info
  • Public Sénat
  • Legifrance
  • Conseil constitutionnel

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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