Paris – 16.07.2026: Frankreich hat die dritte Runde seines Sozialleasings für Elektroautos gestartet. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sollen bis zu 50.000 weitere einkommensschwache Haushalte einen Neuwagen zu besonders guenstigen Konditionen langfristig mieten können. Reservierungen sind seit Donnerstag direkt bei teilnehmenden Autohändlern und zugelassenen Vermietern möglich. Das Programm richtet sich vor allem an Berufstaetige, die auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind.
Die monatliche Rate darf höchstens 200 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen, eine Anzahlung ist ausgeschlossen. Zudem muss jeder teilnehmende Anbieter mindestens ein Viertel seiner Angebote für weniger als 140 Euro pro Monat bereitstellen. Die staatliche Unterstützung wird nicht an die Mieter ausgezahlt, sondern unmittelbar an die gewerblichen Anbieter geleistet und von den Leasingkosten abgezogen.
Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Frankreich sowie Volljährigkeit. Das zu versteuernde Referenzeinkommen darf pro Steueranteil 16.880 Euro nicht übersteigen. Für die Ausgabe 2026 gilt der Steuerbescheid von 2025 über die Einkuenfte des Jahres 2024. Hinzu kommt, dass Antragsteller ihr Fahrzeug entweder beruflich für mehr als 8.000 Kilometer pro Jahr nutzen oder auf dem Arbeitsweg mehr als zehn Kilometer mit dem Auto zurücklegen müssen.
Das Angebot gilt ausschliesslich für neue Elektro-Pkw, die den vorgeschriebenen Umweltwert erreichen. Gebrauchtwagen und nachtraeglich auf Elektroantrieb umgeruestete Fahrzeuge sind nicht förderfaehig. Die Mindestlaufzeit eines Vertrags beträgt drei Jahre. Eingeschlossen ist ein Jahreskilometerpaket von mindestens 15.000 Kilometern. Versicherungen, zusätzliche Ausstattungen, Wartungsvertraege oder eine hoehere Kilometerleistung können jedoch weitere Kosten verursachen.
Nach Unterzeichnung duerfen die Fahrzeuge nicht untervermietet werden. Eine vorzeitige Kuendigung ist innerhalb der ersten drei Jahre grundsaetzlich nicht vorgesehen. Die staatliche Zahlungsagentur kann die Einhaltung der Bedingungen kontrollieren. Zugleich haben Verbraucher bei Leasingvertraegen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Bearbeitungsgebuehren für die Vorfinanzierung der staatlichen Hilfe oder eine Kaution duerfen Händler nicht verlangen.
Wer bereits in den Jahren 2024 oder 2025 am Sozialleasing teilgenommen hat, ist in dieser neuen Runde ausgeschlossen. Das Ministerium begrenzt die Zahl der Beguenstigten auf 50.000. Die Hilfe kann laut Regierung bis zu 9.500 Euro je Vertrag erreichen. Damit soll der Zugang zu elektrischer Mobilität für Haushalte verbessert werden, deren finanzielle Möglichkeiten einen Neuwagenkauf normalerweise nicht erlauben.
Interessierte müssen die Bedingungen und das konkrete Fahrzeugangebot bei einem zugelassenen Händler prüfen. Entscheidend sind neben der Monatsrate insbesondere die Vertragsdauer, die Versicherung, mögliche Zusatzleistungen und die erlaubte Laufleistung. Das Sozialleasing ist keine Kaufprämie: Es handelt sich um eine langfristige Miete, bei der die Vertragsdetails je nach Anbieter und Fahrzeugmodell unterschiedlich ausfallen können.
Quellen
- Franzoesisches Wirtschaftsministerium
- Franceinfo
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).