Politik & Gesellschaft

Verdacht auf Scheinbeschäftigung bei der RATP: Zwei Anzeigen beim Finanzparquet

Die Vereinigung AC!! Anti-Corruption hat den Parquet national financier eingeschaltet. Eine der Anzeigen betrifft den Bürgermeister von Saint-Denis, Bally Bagayoko. Ob Ermittlungen aufgenommen werden, ist noch offen.

Paris – 14.08.2026: Zwei Strafanzeigen wegen mutmaßlicher Scheinbeschäftigungen bei der RATP liegen dem Parquet national financier in Paris vor. Die Vereinigung AC!! Anti-Corruption reichte sie nach Angaben von Franceinfo ein. Eine davon betrifft Bally Bagayoko, den Bürgermeister von Saint-Denis. Geprüft werden soll der Verdacht, dass öffentliche Mittel für Beschäftigungsverhältnisse verwendet wurden, denen keine ausreichende Arbeitsleistung gegenüberstand.

Ausgangspunkt sind Recherchen der Wochenzeitung Le Canard enchaîné über Verbindungen zwischen politischen Mandaten und Beschäftigungen bei dem Pariser Nahverkehrsunternehmen. Laut Franceinfo richtet sich eine Anzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Veruntreuung öffentlicher Gelder und Scheinbeschäftigung. Die zweite Eingabe bezieht sich demnach auf den Verdacht eines umfassenderen Systems, von dem mehrere Kommunalpolitiker profitiert haben könnten.

Bagayoko war bereits vor seiner Wahl zum Bürgermeister von Saint-Denis im März 2026 politisch im Département Seine-Saint-Denis tätig und zugleich bei der RATP beschäftigt. Diese Überschneidung bildet einen wesentlichen Teil der Vorwürfe. Eine Strafanzeige belegt jedoch keine Straftat. Sie gibt der Finanzstaatsanwaltschaft zunächst Anlass zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht besteht und Ermittlungen aufgenommen werden.

Bei der RATP berührt der Vorgang auch die Frage nach den internen Kontrollen. Das Unternehmen betreibt einen großen Teil des öffentlichen Nahverkehrs im Großraum Paris und wird maßgeblich aus öffentlichen Mitteln finanziert. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wäre zu klären, wie Arbeitszeiten, Aufgaben und Freistellungen dokumentiert und kontrolliert wurden. Bislang liegen dafür keine bestätigten Belege vor.

Der Begriff Scheinbeschäftigung bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, bei dem eine Vergütung gezahlt wird, obwohl die vereinbarte Tätigkeit gar nicht oder nicht in entsprechendem Umfang ausgeübt wird. Für die juristische Bewertung reichen politische Ämter und parallele Beschäftigungsverhältnisse allein nicht aus. Maßgeblich sind Verträge, Einsatzpläne, Arbeitszeitnachweise, dienstliche Aufgaben sowie mögliche Freistellungen für die Wahrnehmung eines Mandats.

Der Parquet national financier ist auf komplexe Verfahren wegen Korruption, Finanzdelikten und des Missbrauchs öffentlicher Gelder spezialisiert. Am Freitagmorgen war nicht bekannt, ob die Behörde Vorermittlungen einleiten, weitere Unterlagen anfordern oder die Anzeigen an eine andere Staatsanwaltschaft abgeben wird. Bestätigte Angaben über Befragungen, Durchsuchungen oder andere Ermittlungsmaßnahmen gab es ebenfalls nicht.

Für Bagayoko und alle weiteren möglicherweise Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung. Ausschlaggebend wären nun Unterlagen der RATP, darunter Arbeitsverträge, Einsatzpläne, Abwesenheitsregelungen und Nachweise über tatsächlich geleistete Arbeit. Erst deren Prüfung kann ergeben, ob der angezeigte Verdacht strafrechtlich trägt.

Quellen

  • Franceinfo, Bericht vom 14.08.2026
  • Parquet national financier, Tribunal judiciaire de Paris

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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