Paris – 16.09.2026: Vor dem Pariser Strafgericht hat am Mittwoch der Prozess gegen die frühere Justiz- und Kulturministerin Rachida Dati begonnen. Die Bürgermeisterin des 7. Pariser Arrondissements muss sich wegen des Verdachts der passiven Korruption, der passiven Einflussnahme sowie der Begünstigung von Untreue und des Missbrauchs von Unternehmensbefugnissen verantworten. Mitangeklagt ist der frühere Renault-Nissan-Chef Carlos Ghosn.
Zum Auftakt befasste sich die 32. Strafkammer mit Ghosns Abwesenheit. Der ehemalige Konzernchef lebt seit seiner Flucht aus Japan Ende 2019 im Libanon und erschien nicht vor Gericht. Seine Verteidigung beantragte eine Vertagung des Verfahrens. Die Kammer wies den Antrag nach übereinstimmenden Medienberichten zurück und eröffnete am Nachmittag die Verhandlung. Damit wird der Prozess auch ohne Ghosns Anwesenheit geführt.
Im Zentrum stehen Honorare von insgesamt rund 900.000 Euro, die Dati aufgrund einer Beratungsvereinbarung mit Renault-Nissan BV erhielt. Die niederländische Gesellschaft gehörte zur Allianz der beiden Autohersteller. Der Vertrag wurde am 28. Oktober 2009 geschlossen. Dati war damals nach ihrer Zeit als Justizministerin als Rechtsanwältin tätig und saß zugleich im Europäischen Parlament.
Nach Auffassung der Finanzstaatsanwaltschaft dienten die Zahlungen nicht in erster Linie der Vergütung anwaltlicher Beratungsleistungen. Die Ermittler vermuten darin vielmehr eine verdeckte Interessenvertretung für das Autobündnis im Europäischen Parlament. Abgeordnete dürfen ihr Mandat nicht gegen Bezahlung dazu nutzen, private Interessen gegenüber europäischen Institutionen durchzusetzen. Ob Dati tatsächlich entsprechende Leistungen erbrachte und sich ein strafbarer Zusammenhang mit den Honoraren belegen lässt, gehört zu den Kernfragen des Verfahrens.
Dati bestreitet die Vorwürfe. Das Gericht muss daher auch Umfang, Inhalt und wirtschaftlichen Wert ihrer damaligen Tätigkeit prüfen. Für die strafrechtliche Bewertung reicht die Gleichzeitigkeit von Mandat und Beratungsvertrag allein nicht aus. Die Anklage muss nachweisen, dass die Zahlungen mit einer unzulässigen Einflussnahme oder einer anderen strafbaren Gegenleistung verbunden waren.
Das Verfahren gehört zum größeren Komplex um die frühere Führung von Renault-Nissan. Ghosn werden in derselben Sache unter anderem aktive Korruption, aktive Einflussnahme, Untreue und der Missbrauch von Unternehmensbefugnissen vorgeworfen. Wegen seiner Abwesenheit kann er im Gerichtssaal nicht unmittelbar zu den Vertragsbeziehungen und Zahlungen befragt werden.
Der Prozess ist bis zum 28. September angesetzt; vorgesehen sind sechs halbe Verhandlungstage. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für beide Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Quellen
- Franceinfo
- Le Monde
- TF1 Info
- Le Parisien
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).