Politik & Gesellschaft

Lecornu verspricht 1,5 Milliarden Euro gegen sexuelle Gewalt

Frankreichs Premierminister Sébastien Lecornu will im Haushalt 2027 rund 1,5 Milliarden Euro für den Kampf gegen sexistische und sexuelle Gewalt vorsehen. Das Parlament muss die Mittel noch bewilligen.

Paris – 17.09.2026: Frankreichs Premierminister Sébastien Lecornu hat für den Staatshaushalt 2027 rund 1,5 Milliarden Euro zur Bekämpfung sexistischer und sexueller Gewalt angekündigt. Die Summe soll nach seinen Angaben aus dem Staatshaushalt und der Sozialversicherung kommen. Zusätzlich stellte Lecornu 2,6 Milliarden Euro für den Kinderschutz in Aussicht. Seine Ankündigung fällt in die parlamentarischen Beratungen über ein umfassendes Gesetz gegen Gewalt an Frauen und Kindern.

Die 1,5 Milliarden Euro sind zunächst eine politische Zusage für die anstehenden Haushaltsverhandlungen, keine bereits bewilligte Ausgabe. Aurore Bergé, beigeordnete Ministerin für Gleichstellung und den Kampf gegen Diskriminierung, bezeichnete den Betrag bei Franceinfo als Ausgangsbasis. Noch ist offen, welcher Anteil davon auf zusätzliche Ausgaben entfällt und welche bestehenden Programme künftig in diese Finanzierung einbezogen werden sollen.

Der Gesetzentwurf soll die staatliche Reaktion entlang der gesamten Hilfs- und Strafverfolgungskette neu ordnen: von Prävention und Früherkennung über die Aufnahme von Anzeigen und die medizinische Versorgung bis zur Begleitung Betroffener und zur Ahndung der Taten. Die Beratungen in einer Sonderkommission der Nationalversammlung haben bereits begonnen; die öffentliche Beratung im Plenum ist für Anfang Oktober 2026 vorgesehen.

Den ursprünglichen parteiübergreifenden Vorstoß hatte die Abgeordnete Céline Thiébault-Martinez eingebracht. Nach Beratungen mit dem Staatsrat sowie dem Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat wurde der Text im Sommer überarbeitet. Die aktuelle Fassung umfasst 69 Artikel. Sie greift Vorschläge von Frauenrechts- und Kinderschutzorganisationen auf und soll Anforderungen der europäischen Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt berücksichtigen.

Zu den diskutierten Instrumenten zählen spezialisierte Einheiten der Kriminalpolizei für sexistische und sexuelle Gewalt, ein erleichterter Zugang zu anwaltlicher Hilfe bei der Erstattung einer Anzeige und bessere Möglichkeiten, Straftaten in Krankenhäusern anzuzeigen. Hinzukommen sollen Fortbildungen für Beschäftigte in Justiz, Polizei, Gesundheitswesen und Bildung. Weitere Bestimmungen betreffen den Schutz Minderjähriger vor verurteilten Tätern sowie sexualisierte Gewalt im digitalen Raum.

Der Entwurf würde Behörden und sozialen Diensten zusätzliche Aufgaben übertragen. Neue Zuständigkeiten beheben jedoch weder personelle Engpässe bei Polizei und Justiz noch regionale Unterschiede im Angebot von Beratungsstellen und medizinischer Versorgung. Die angekündigte Finanzierung soll Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung institutionell enger verbinden.

Gesetzgebung und Haushaltsverfahren bleiben voneinander getrennt. Die Nationalversammlung kann den Entwurf verändern; über die konkreten Mittel wird erst mit dem Haushaltsgesetz für 2027 entschieden. Nach der Nationalversammlung muss sich zudem der Senat mit dem Vorhaben befassen. Die zugesagten 1,5 Milliarden Euro stehen daher unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Haushaltsentscheidung.

Quellen

  • Franceinfo
  • Europe 1 mit Agence France-Presse
  • LCP – Assemblée nationale
  • Assemblée nationale
  • Präsidentschaft der Nationalversammlung

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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