Politik & Gesellschaft

Nationalversammlung billigt Gesetz gegen sexuelle Gewalt

Frankreichs Nationalversammlung hat ein weitreichendes Gesetz gegen sexuelle, sexistische und innerfamiliäre Gewalt in erster Lesung angenommen. Die Vorlage soll Justiz und Ermittlungen stärker spezialisieren und die Rechte Betroffener ausbauen.

Paris – 14.10.2026: Die französische Nationalversammlung hat am Dienstag ein weitreichendes Gesetz gegen sexuelle, sexistische und innerfamiliäre Gewalt in erster Lesung angenommen. Von 570 abgegebenen Stimmen entfielen 503 auf die Vorlage; Gegenstimmen gab es keine, 67 Abgeordnete enthielten sich. In Kraft ist das Gesetz damit noch nicht. Im beschleunigten Verfahren muss nun der Senat über den Text beraten.

Die von der sozialistischen Abgeordneten Céline Thiébault-Martinez als Generalberichterstatterin betreute Vorlage verbindet Strafrecht, Arbeitsrecht, Gesundheitsschutz und die Organisation der Justiz. Sie soll den Weg Betroffener von der Anzeige über die medizinische Versorgung und die Ermittlungen bis zum Gerichtsverfahren institutionell absichern. Damit reagiert das Parlament auf ein Problem, das sich nicht auf einzelne Verfahrensschritte begrenzen lässt: Zuständigkeiten sind oft verteilt, Fachkenntnisse unterschiedlich ausgeprägt und Betroffene müssen ihre Geschichte mehrfach schildern.

Kernstück sind spezialisierte Richter, Staatsanwälte und Spruchkörper für sexuelle und innerfamiliäre Gewalt. An jedem Tribunal judiciaire sollen mindestens zwei zuständige Staatsanwälte tätig sein; bei den Berufungsgerichten ist jeweils ein spezialisierter Generalstaatsanwalt vorgesehen. Eine begleitende organische Gesetzesvorlage verlangt für diese Aufgaben eine besondere Ausbildung und verankert die Spezialisierung innerhalb der Justizverwaltung.

Für Anzeigen und Ermittlungen enthält der Text weitere Vorgaben. Spezialisierte Einheiten der Kriminalpolizei sollen eingerichtet und Ermittler gezielt fortgebildet werden. Die Staatsanwaltschaft soll bei entsprechenden Delikten einen verbindlichen Katalog von Ermittlungsmaßnahmen beachten. Französische Staatsbürger, die im Ausland Opfer geworden sind, sollen zudem online Strafanzeige erstatten können.

Auch innerhalb laufender Verfahren sollen Betroffene mehr Rechte erhalten. Vorgesehen sind zusätzliche Informationspflichten, insbesondere vor der Freilassung einer beschuldigten oder verurteilten Person. Bei minderjährigen Opfern soll grundsätzlich das Gericht am Wohnort des Kindes zuständig sein. Sexualstraftaten sollen ferner nicht mehr vor der Cour criminelle départementale verhandelt werden, die ohne Geschworene urteilt.

Im Gesundheitswesen soll die Meldung von Gewalt durch Ärzte und andere Gesundheitsberufe rechtlich besser abgesichert werden. Fortbildungen zur Versorgung Betroffener und zur Achtung ihrer Einwilligung sollen ausgebaut werden. Bei Beschwerden wegen sexueller Gewalt gegen Ärzte, Zahnärzte oder Hebammen soll die bislang vorgeschriebene Schlichtung vor der jeweiligen Berufsordnung entfallen.

Die Vorlage greift außerdem in das Arbeitsrecht ein. Nach erneuter Beratung wurde ein Anspruch auf Sonderurlaub für Opfer sexueller und sexistischer Gewalt wieder aufgenommen; er soll für Beschäftigte, Staatsbedienstete und Militärangehörige gelten. Arbeitgeber, öffentliche Stellen und politische Parteien sollen Prävention, den Schutz von Hinweisgebern und die Bearbeitung von Meldungen verbindlicher organisieren. Welche Bestimmungen am Ende gelten, hängt nun von den Beratungen im Senat und der anschließenden Abstimmung beider Kammern ab.

Quellen

  • Assemblée nationale: Abstimmung Nr. 8705 zur Gesetzesvorlage gegen sexuelle und sexistische Gewalt
  • Assemblée nationale: Berichte der Sonderkommission zur Gesetzesvorlage
  • Assemblée nationale: Übersicht der öffentlichen Abstimmungen vom 13. Oktober 2026

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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