Paris – 14.10.2026: Die französische Nationalversammlung hat am Dienstag, 13. Oktober, ein umfassendes Gesetz gegen sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Kindern in erster Lesung angenommen. Von 570 Abgeordneten, die an der Abstimmung teilnahmen, votierten 503 für den Text. Gegenstimmen gab es keine, 67 Abgeordnete enthielten sich. Zugleich beschloss die Kammer ein organisches Gesetz, das die Justiz an den vorgesehenen Rechtsrahmen anpassen soll.
Einstimmig war das Ergebnis somit nur unter den abgegebenen Stimmen. Die Enthaltungen kamen überwiegend aus der Fraktion La France insoumise: Von deren 70 Abgeordneten stimmten lediglich vier zu. Schon während der mehrtägigen Beratungen waren bei einzelnen Artikeln und Änderungsanträgen erhebliche Differenzen zutage getreten. Die Schlussabstimmung belegt einen breiten Konsens über das Ziel des Vorhabens, nicht aber über sämtliche Instrumente.
Der Text bündelt Vorgaben für Prävention, Opferschutz, Polizei, Justiz, Gesundheitswesen, Arbeitswelt und Bildung. Vorgesehen sind spezialisierte Strukturen für Ermittlungen und Gerichtsverfahren. Auch die Aus- und Fortbildung bei Polizei, Gendarmerie, Justiz und in Gesundheitsberufen soll ausgebaut werden. Eine unabhängige Stelle soll die Umsetzung der gesetzlichen und regulatorischen Maßnahmen regelmäßig prüfen und öffentlich darüber berichten.
Zu den bestätigten Regelungen gehört eine bezahlte Freistellung für Betroffene. Sie soll es ihnen ermöglichen, notwendige gerichtliche, medizinische, psychologische, administrative oder soziale Termine wahrzunehmen. Der Gesetzestext bezieht zudem sexuelle Gewalt im digitalen Raum ein und berücksichtigt den besonderen Schutzbedarf von Minderjährigen, Menschen mit Behinderung sowie ausländischen Betroffenen. Für Betriebe sollen Pflichten zur Prävention, klare Meldewege und Verantwortlichkeiten verbindlicher gefasst werden.
Das Vorhaben verfolgt damit einen breiteren Ansatz als eine punktuelle Verschärfung des Strafrechts. Es soll Gewalt früher erkennbar machen, Betroffene während eines Verfahrens besser begleiten und die beteiligten Institutionen enger verzahnen. Gerade die geplante Spezialisierung von Ermittlungen und Gerichten zielt darauf, Zuständigkeiten zu bündeln und den Umgang mit häufig komplexen Fällen zu professionalisieren.
In Kraft ist das Gesetz noch nicht. Die Regierung ließ die Vorlagen im beschleunigten Verfahren behandeln. Dieses sieht grundsätzlich je eine Lesung in Nationalversammlung und Senat vor. Erzielen beide Kammern keine Einigung, kann ein gemeinsamer Vermittlungsausschuss nach einem Kompromiss suchen. Anschließend müssen beide Kammern einer identischen Fassung zustimmen.
Der Senat befasst sich nun mit dem Hauptgesetz und der organischen Vorlage. Dort können Bestimmungen geändert oder gestrichen werden. Die praktische Reichweite des neuen Rechtsrahmens wird zudem davon abhängen, wie die vorgesehenen Fachstellen, Fortbildungen und Hilfsangebote in den Ausführungsbestimmungen ausgestaltet und finanziert werden.
Quellen
- Franceinfo
- Assemblée nationale: Abstimmung Nr. 8705
- Assemblée nationale: angenommener Gesetzestext Nr. 356
- Assemblée nationale: Sitzungsbericht vom 13. Oktober 2026
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).