Politik & Gesellschaft

Rachida Dati beantragt vor Korruptionsprozess Rückkehr in die Justiz

Rachida Dati soll auf eigenen Antrag wieder in die französische Magistratur aufgenommen werden. An einem Gericht darf sie nach Angaben aus der Justiz jedoch nicht arbeiten. Ihr Prozess in Paris beginnt am 16. September…

Paris – 05.09.2026: Wenige Tage vor Beginn ihres Korruptionsprozesses hat Rachida Dati ihre Rückkehr in die französische Magistratur beantragt. Das Justizministerium bestätigte am Freitag, dass die frühere Justiz- und Kulturministerin wieder in den Richter- und Staatsanwaltsdienst aufgenommen werden soll. Vorgesehen ist Berichten zufolge eine Stelle in der Zentralverwaltung des Ministeriums, keine Tätigkeit an einem Gericht.

Die Personalentscheidung setzt ein Verfahren unter Beteiligung des Hohen Rates der Magistratur voraus. Das Verfassungsorgan wirkt an der Ernennung von Richterinnen, Richtern sowie Angehörigen der Staatsanwaltschaft mit und soll zu dem Vorgang Stellung nehmen. Dati war vor ihrer politischen Laufbahn als Magistratin tätig. Seit ihrem Wechsel in die Politik übte sie weder ein Richteramt noch eine staatsanwaltschaftliche Funktion aus.

Eine Justizquelle stellte am Samstag klar, dass Dati keine Aufgabe an einem Gericht oder Berufungsgericht übernehmen könne. Grund dafür seien die gesetzlichen Regeln zur Unvereinbarkeit richterlicher Tätigkeiten mit jüngeren oder laufenden Wahlmandaten und Kandidaturen im jeweiligen Gerichtsbezirk. Dati ist Bürgermeisterin des siebten Pariser Arrondissements und trat 2026 bei der Pariser Kommunalwahl an. Eine Stelle in der Zentralverwaltung unterliegt anderen Voraussetzungen als ein Amt in der Rechtsprechung.

Am 16. September beginnt vor dem Pariser Strafgericht ein Verfahren, das bis zum 28. September angesetzt ist. Angeklagt sind Dati und der frühere Renault-Nissan-Chef Carlos Ghosn. Dati werden unter anderem passive Korruption und passive Einflussnahme vorgeworfen. Die Anklage betrifft Beratungsverträge aus den Jahren 2010 bis 2012 zwischen ihr, damals als Anwältin tätig, und der niederländischen Renault-Nissan-Tochter RNBV.

Nach Darstellung der Ermittler erhielt Dati für diese Tätigkeit rund 900.000 Euro. Untersucht wird der Verdacht, dass den Zahlungen keine entsprechenden Beratungsleistungen gegenüberstanden und dass sie mit Datis damaligem Mandat im Europäischen Parlament zusammenhingen. Dati bestreitet die Vorwürfe. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Der Prozesstermin war bereits im September 2025 festgelegt worden. Die Ermittlungsrichter hatten im Juli 2025 angeordnet, den Fall an das Strafgericht zu überweisen. Die beantragte Rückkehr in den Justizdienst und das Strafverfahren folgen voneinander getrennten Regeln: Die Entscheidung über Datis beruflichen Status nimmt das Urteil über die Anklage nicht vorweg.

Der Zeitpunkt ihres Antrags hat dennoch öffentliche Kritik ausgelöst. Nach Angaben des Ministeriums macht Dati damit von einem bestehenden Recht Gebrauch. Die vorgesehene Tätigkeit in der Zentralverwaltung würde sie von Aufgaben fernhalten, bei denen sie selbst gerichtliche Entscheidungen treffen oder als Vertreterin der Staatsanwaltschaft auftreten könnte.

Quellen

  • Le Monde, Bericht zur beantragten Rückkehr in die Magistratur vom 4. September 2026
  • Association de la Presse Judiciaire, Terminankündigung des Verfahrens vor dem Strafgericht Paris
  • Französisches Justizministerium, Mitteilung zur Überweisung an das Strafgericht
  • Légifrance, Statut der Magistratur und Regeln zu Wahlmandaten

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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