Politik & Gesellschaft

Rachida Dati kehrt vor ihrem Korruptionsprozess in die Justiz zurück

Rachida Dati gehört wieder der französischen Magistratur an. Kurz vor ihrem Strafprozess in Paris hat ihr das Justizministerium eine Stelle in der Zentralverwaltung vorgeschlagen.

Paris – 05.09.2026: Rachida Dati gehört wieder der französischen Magistratur an. Nach Angaben des Justizministeriums ist ihre langjährige Beurlaubung beendet worden. Am Freitag, dem 4. September, erhielt sie zudem einen Vorschlag für eine Stelle in der Zentralverwaltung. Die frühere Kultur- und Justizministerin muss sich vom 16. September an vor dem Pariser Strafgericht verantworten.

Die Rückkehr in die Magistratur und die Besetzung einer konkreten Stelle sind rechtlich getrennte Vorgänge. Beurlaubte Angehörige der Magistratur haben grundsätzlich Anspruch auf Wiedereingliederung; über ihre anschließende Verwendung entscheidet jedoch das Justizministerium. Dati soll nach übereinstimmenden Medienberichten als Erste Staatsanwältin in der Zentralverwaltung eingesetzt werden, und zwar beim Generalsekretariat des Ministeriums.

Dati war 1988 in die Magistratur eingetreten und hatte ihre Laufbahn dort 2002 unterbrochen. Danach arbeitete sie unter anderem als Anwältin und übernahm politische Ämter und Mandate. Von 2007 bis 2009 war sie Justizministerin, später gehörte sie dem Europäischen Parlament an. Zuletzt amtierte sie als Kulturministerin und als Bürgermeisterin des 7. Pariser Arrondissements. Mit dem Ende ihrer Beurlaubung erhielt sie zunächst noch keinen festen Dienstposten.

Der Zeitpunkt des Personalvorschlags fällt unmittelbar vor einen Strafprozess, der wegen der Prominenz der Angeklagten besondere Aufmerksamkeit findet. Das Verfahren vor dem Pariser Strafgericht ist für sechs Verhandlungshalbtage zwischen dem 16. und 28. September angesetzt. Die Nationale Finanzstaatsanwaltschaft wirft Dati unter anderem passive Korruption und passive Einflussnahme vor. Auch Carlos Ghosn, der frühere Vorstandschef von Renault-Nissan, wird in dem Verfahrenskomplex beschuldigt.

Gegenstand der Ermittlungen sind rund 900.000 Euro, die Dati zwischen 2010 und 2012 von RNBV, einer niederländischen Gesellschaft der Renault-Nissan-Allianz, auf Grundlage eines Anwaltsvertrags erhielt. Zur selben Zeit saß sie im Europäischen Parlament. Die Ermittler vermuten, dass die Vergütung mit dem Versprechen verbunden gewesen sein könnte, europäische Entscheidungen zugunsten des Konzerns zu beeinflussen. Dati weist die Vorwürfe zurück. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Zu der vorgeschlagenen Ernennung kann der Oberste Richterrat noch Stellungnahmen entgegennehmen. Diese Frist endet den vorliegenden Angaben zufolge am 10. September; danach schließen sich weitere Verfahrensschritte an. Die förmliche Besetzung der Stelle dürfte deshalb nicht vor Prozessbeginn abgeschlossen sein.

Die zeitliche Nähe zwischen Wiedereingliederung und Strafverfahren hat in Teilen der Magistratur Kritik ausgelöst. Auf den Prozess hat Datis dienstrechtlicher Status jedoch keinen Einfluss: Zuständig bleibt das Pariser Strafgericht, das die Verhandlung für den Zeitraum vom 16. bis 28. September angesetzt hat.

Quellen

  • Franceinfo
  • Tribunal de Paris – Nationale Finanzstaatsanwaltschaft
  • Le Monde

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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