Politik & Gesellschaft

Rachida Dati kehrt kurz vor ihrem Prozess in die Magistratur zurück

Auf eigenen Antrag soll Rachida Dati wieder der französischen Magistratur angehören. Vorgesehen ist eine Stelle im Justizministerium, nicht an einem Gericht.

Paris – 06.09.2026: Rachida Dati soll auf eigenen Antrag in die französische Magistratur zurückkehren. Das Justizministerium hat ihr eine Stelle als Erste Staatsanwältin in der Verwaltung des Ministeriums vorgeschlagen. Besondere Aufmerksamkeit erhält der Vorgang, weil Dati vom 16. bis 28. September vor dem Pariser Strafgericht stehen soll. Vor einer Ernennung muss der Oberste Rat der Magistratur angehört werden.

Nach Angaben aus Justizkreisen ist kein Einsatz an einem Gericht oder Berufungsgericht vorgesehen. Dati soll eine Aufgabe in der Abteilung für europäische und internationale Angelegenheiten des Ministeriums übernehmen. Die frühere Justizministerin war seit Jahren nicht mehr aktiv im Justizdienst. Ihre Rückkehr folgt einem formellen Antrag und ist an das übliche Besetzungsverfahren gebunden.

Der Conseil supérieur de la magistrature, der Oberste Rat der Magistratur, gibt zu der Personalentscheidung eine Stellungnahme ab. Erst anschließend kann die Ernennung wirksam werden. Die zeitliche Nähe zum Prozess hat dennoch Kritik hervorgerufen: Dati würde wieder einem Berufsstand angehören, dessen Unabhängigkeit und öffentliches Ansehen besonders geschützt werden sollen.

Vor dem Pariser Strafgericht muss sich Dati im Zusammenhang mit der Renault-Nissan-Affäre verantworten. Die Vorwürfe umfassen unter anderem passive Korruption und passive Einflussnahme. Zudem geht es um den Verdacht der Hehlerei im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Gesellschaftsvermögen. Dati weist die Anschuldigungen zurück. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Die Anklage geht auf Beratungsleistungen zurück, die Dati während ihrer Zeit als Abgeordnete des Europäischen Parlaments für eine Tochtergesellschaft des Renault-Nissan-Konzerns erbracht haben soll. Auch der frühere Konzernchef Carlos Ghosn wird in dem Verfahren beschuldigt. Das Gericht soll prüfen, ob es sich um reguläre juristische Arbeit handelte oder ob den Zahlungen unzulässige Einflussnahme gegenüberstand.

Ludovic Friat, Vorsitzender der Richtergewerkschaft Union syndicale des magistrats, kritisierte den Zeitpunkt der geplanten Rückkehr. Ein solcher Schritt unmittelbar vor einem viel beachteten Strafprozess sende aus seiner Sicht ein widersprüchliches Signal. Seine Kritik richtet sich gegen die Außenwirkung des Personalvorgangs, nicht gegen eine bereits festgestellte Schuld.

Damit laufen zwei voneinander getrennte Verfahren: die Entscheidung über Datis Verwendung im Justizministerium und das Strafverfahren vor dem Pariser Gericht. Die vorgesehene Stelle gehört zur Ministerialverwaltung und ist nicht mit richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Aufgaben an einem Gericht verbunden. Die Verhandlung im Renault-Nissan-Komplex ist vom 16. bis 28. September 2026 angesetzt.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Monde
  • Agence France-Presse über Boursorama
  • Französisches Justizministerium

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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