Politik & Gesellschaft

Renault muss sich im französischen Dieselgate-Verfahren vor Gericht verantworten

Renault ist im französischen Dieselgate-Komplex wegen des Verdachts auf schweren Betrug an das Pariser Strafgericht verwiesen worden. Der Konzern bestreitet die Vorwürfe. Eine erste Anhörung zur Prozessplanung ist für den 1. April 2027 angesetzt.

Paris – 27.07.2026: Der Autobauer Renault muss sich im französischen Dieselgate-Komplex vor dem Pariser Strafgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Montag die Verweisung wegen des Verdachts auf schweren Betrug. Der Beschluss war am Freitag, dem 24. Juli, ergangen und wurde den Beteiligten am Montag zugestellt. Mit einer Verurteilung ist dieser Schritt nicht gleichzusetzen: Ob sich Renault strafbar gemacht hat, muss erst die Hauptverhandlung klären.

Im Kern geht es um ältere Dieselmodelle der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6, die zwischen 2009 und 2017 verkauft wurden. Nach den Vorwürfen, die dem Verfahren zugrunde liegen, sollen Fahrzeuge für die vorgeschriebenen Zulassungstests so abgestimmt worden sein, dass sie dort die geltenden Grenzwerte einhielten, im gewöhnlichen Straßenverkehr jedoch andere Emissionswerte aufwiesen.

Die Pariser Ermittlungen laufen seit dem 12. Januar 2017. Mit der Verweisung hat die Untersuchungsjustiz nun den Weg für eine öffentliche Hauptverhandlung freigemacht. Dort werden Anklage und Verteidigung ihre Beweise und Argumente vortragen können. Fahrzeughalter und Verbraucherverbände, die das Verfahren seit Jahren verfolgen, erhalten damit Aussicht auf eine strafrechtliche Prüfung der Vorwürfe.

Der Verdacht des schweren Betrugs stützt sich auch darauf, dass die mutmaßliche Täuschung Folgen für die Belastung der Luft mit Stickoxiden gehabt haben könnte. Diese entstehen unter anderem bei der Verbrennung von Dieselkraftstoff und können die Atemwege schädigen. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen des Straftatbestands erfüllt sind und dem Unternehmen ein vorsätzliches Vorgehen nachgewiesen werden kann, ist Gegenstand des Prozesses.

Renault wies am Montag jedes Fehlverhalten entschieden zurück. Die Auslegung der Abgasreinigungssysteme habe dem Ziel gedient, Emissionsminderung und Fahrersicherheit miteinander zu vereinbaren. Zudem seien die Fahrzeuge nach den seinerzeit geltenden französischen und europäischen Vorschriften typgenehmigt worden. Der Konzern kündigte an, sich vor Gericht gegen die Anschuldigungen zu verteidigen.

In seiner Stellungnahme hebt Renault hervor, dass der Verweisungsbeschluss selbst kein betrügerisches System zur Erkennung von Zulassungstests feststelle. Das Unternehmen verweist zudem auf ein Urteil des Londoner High Court vom 10. Juli 2026, der Ansprüche gegen Renault in einem britischen Zivilverfahren zu Dieselemissionen abgewiesen habe. Die Entscheidung erging allerdings in einem anderen rechtlichen Rahmen und nimmt das Ergebnis des französischen Strafverfahrens nicht vorweg.

Nach Volkswagen ist Renault der zweite Hersteller, der in Frankreich im Dieselgate-Komplex vor ein Strafgericht gestellt wird. Die Pariser Staatsanwaltschaft hat auch für Peugeot-Citroën und Fiat Chrysler entsprechende Verweisungen beantragt; darüber müssen die Untersuchungsrichter noch entscheiden. Für Renault ist die erste Anhörung zur Planung des Prozesses auf den 1. April 2027 terminiert.

Quellen

  • Franceinfo
  • AFP über AWP
  • Renault Group

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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