Paris – 30.07.2026: Die französische Europaabgeordnete Rima Hassan von La France insoumise (LFI) hat wegen mutmaßlichen Cybermobbings Anzeige gegen den Journalisten Jean Quatremer erstattet. Das berichtete franceinfo am Donnerstag unter Berufung auf die Anzeige. Demnach macht Hassan geltend, innerhalb eines Jahres 157-mal auf Quatremers Konto beim Kurznachrichtendienst X erwähnt worden zu sein.
Mit dem Schritt wird eine bislang öffentlich ausgetragene Auseinandersetzung zum Gegenstand der Strafjustiz. Ob die zuständige Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitet und welche Veröffentlichungen sie gegebenenfalls prüfen wird, ging aus den vorliegenden Informationen zunächst nicht hervor. Auch war nicht bekannt, wann und bei welcher Stelle die Anzeige eingereicht wurde. Eine Anzeige belegt kein strafbares Verhalten; sie veranlasst zunächst eine rechtliche Prüfung der erhobenen Vorwürfe.
Jean Quatremer berichtet seit vielen Jahren über die Europäische Union und politische Vorgänge in Brüssel. In sozialen Netzwerken äußert er sich regelmäßig zu französischen und europäischen Kontroversen. Eine Stellungnahme des Journalisten zu den konkreten Vorwürfen war in dem Bericht von franceinfo nicht enthalten. Ebenso lagen keine näheren Angaben zum Wortlaut der beanstandeten Beiträge oder zu möglichen Beweismitteln wie Screenshots und vollständigen Diskussionsverläufen vor.
Hassan gehört seit der Europawahl 2024 dem Europäischen Parlament an. Die LFI-Politikerin tritt besonders in Debatten über Israel, die palästinensischen Gebiete und den Krieg im Gazastreifen hervor. Ihre Positionen lösen in Frankreich regelmäßig scharfe politische und publizistische Auseinandersetzungen aus. Zugleich berichtet sie seit Längerem von persönlichen Angriffen in sozialen Netzwerken. Ob und in welchem Umfang die nun beanstandeten Beiträge über zugespitzte Kritik hinausgingen, muss gegebenenfalls die Justiz klären.
Nach französischem Recht kann wiederholte digitale Belästigung strafbar sein, wenn sie eine Verschlechterung der Lebensbedingungen bewirkt und etwa die körperliche oder psychische Gesundheit beeinträchtigt. Für die juristische Bewertung genügt die bloße Zahl von Erwähnungen allein nicht. Maßgeblich sind unter anderem Inhalt, Häufigkeit, Kontext und mögliche Folgen der Veröffentlichungen. Die in der Anzeige genannten 157 Erwähnungen geben daher zunächst Hassans Darstellung wieder und ersetzen keine Prüfung jedes einzelnen Beitrags.
Der Vorgang betrifft die rechtlich heikle Grenze zwischen harter journalistischer Kritik und wiederholter persönlicher Herabsetzung. Falls Ermittlungen aufgenommen werden, haben die Behörden konkrete Äußerungen, ihre Abfolge und ihre Wirkung zu untersuchen. Über die politischen Positionen der Beteiligten wäre damit nicht zu urteilen. Bislang ist weder ein Ermittlungsverfahren noch eine gerichtliche Entscheidung bekannt; öffentlich belegt sind die Anzeige und die darin angeführte Zahl der Erwähnungen.
Quellen
- franceinfo
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).