Paris – 17.09.2026: Die Sendung "Complément d'enquête" auf France 2 befasst sich am Donnerstagabend mit den juristischen Verfahren gegen die Europaabgeordnete Rima Hassan. Seit 2024 seien 22 Verfahren gegen sie eingeleitet worden, heißt es in der Ankündigung des Senders. Der Bericht untersucht, ob es sich um eine Strategie der Einschüchterung handelt, wie Hassan und ihre Unterstützer sagen, oder ob einzelne Äußerungen strafrechtliche Grenzen überschritten haben könnten.
Hassan gehört der französischen Linkspartei La France insoumise an und ist eine prominente Vertreterin der palästinensischen Sache. Ihre Wortmeldungen zum Krieg im Gazastreifen und zum israelisch-palästinensischen Konflikt haben wiederholt politische und juristische Auseinandersetzungen ausgelöst. Die Zahl von 22 Verfahren bedeutet allerdings nicht, dass es ebenso viele Anklagen oder Verurteilungen gibt. Nach Recherchen der Zeitung Le Monde wurden 13 frühere Fälle eingestellt. Andere Ermittlungen dauern an oder haben zu gerichtlichen Verfahren geführt.
Konkret muss sich Hassan wegen zweier Veröffentlichungen vor dem Pariser Strafgericht verantworten. Nach Berichten französischer Medien stellte ihr die Staatsanwaltschaft nach Vernehmungen im April 2026 zwei Ladungen zu. Ein Fall betrifft einen Beitrag auf Instagram im Zusammenhang mit der Hamas. Im zweiten geht es um die Weiterverbreitung einer Bildserie mit einem gewaltbezogenen Slogan gegen die feministische Gruppierung Némésis. Die Vorwürfe betreffen die öffentliche Verherrlichung einer Straftat sowie eine öffentliche direkte Anstiftung, die ohne Folgen geblieben sein soll.
Nach dem derzeit bekannten Zeitplan soll die Verhandlung am 19. und 20. Oktober 2026 fortgesetzt werden. Hassan bestreitet eine strafbare Absicht. Ihr Anwalt Vincent Brengarth kritisiert Umfang und Methoden der Ermittlungen und sieht die Meinungsfreiheit seiner Mandantin bedroht. Dies ist die Position der Verteidigung; ob die beanstandeten Beiträge Straftatbestände erfüllen, muss das Gericht klären. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
In Frankreich können die öffentliche Verherrlichung terroristischer Taten und bestimmte Formen der Anstiftung strafrechtlich verfolgt werden. Entscheidend sind dabei der genaue Wortlaut, der Kontext und die Art der Verbreitung. Die politische Schärfe einer Aussage reicht für sich genommen nicht als Beleg strafrechtlicher Verantwortung aus.
Eine weitere Kontroverse betrifft Berichte über einen angeblichen Drogenfund während Hassans Polizeigewahrsam am 2. April 2026. Die dazu eingeleitete Untersuchung wurde nach Angaben der Pariser Staatsanwaltschaft eingestellt. Innenminister Laurent Nuñez wies am 17. September den Vorwurf zurück, eine unzutreffende Information an Medien weitergegeben zu haben. La France insoumise verlangt wegen der Affäre seinen Rücktritt.
Quellen
- Franceinfo
- France Télévisions Presse
- Le Monde
- RTL
- AFP via Boursorama
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).