Montargis – 25.09.2026: Ein kurz vor der Stichwahl verbreitetes Video hat die Kommunalwahl in Montargis nachträglich zu Fall gebracht. Das Verwaltungsgericht Orléans erklärte am Donnerstag, dem 24. September, den Wahlsieg der Liste von Côme Dunis vom Rassemblement National für ungültig. Nach Auffassung des Gerichts konnte das diffamierende Video die freie Willensbildung der Wähler beeinträchtigt und damit das Ergebnis verfälscht haben.
Die Entscheidung betrifft eine Stadt mit rund 15.000 Einwohnern im Département Loiret. Dunis hatte die Stichwahl am 22. März mit 1.325 Stimmen gewonnen. Das entsprach 34,64 Prozent der abgegebenen Stimmen und einem Vorsprung von lediglich 59 Stimmen auf die Liste der linken Wahlunion unter Bruno Nottin. Der damalige Amtsinhaber Benoît Digeon von Les Républicains erhielt 91 Stimmen weniger als Dunis.
Der geringe Abstand war für das Gericht ein wesentlicher Gesichtspunkt. Kurz vor dem zweiten Wahlgang war ein Video verbreitet worden, das den linken Kandidaten Nottin persönlich angriff. Das Verwaltungsgericht stufte dessen Inhalt als diffamierend ein. Gegenstand des Verfahrens war daher keine nachträgliche politische Bewertung des Ergebnisses, sondern die Frage, ob die Abstimmung unter fairen Bedingungen zustande gekommen war.
Im französischen Wahlrecht können Gerichte eine Wahl annullieren, wenn Unregelmäßigkeiten aufgrund ihres Zeitpunkts, ihrer Reichweite und des Stimmenabstands das Ergebnis beeinflusst haben könnten. Diese Voraussetzungen sah das Gericht in Montargis als erfüllt an: Das Video erschien unmittelbar vor der Stichwahl, während zwischen den beiden führenden Listen nur wenige Dutzend Stimmen lagen.
Der Beschluss beendet zugleich eine ungewöhnlich kurze kommunalpolitische Etappe. Dunis war am 29. März als erster Bürgermeister von Montargis aus den Reihen des Rassemblement National ins Amt gekommen. Bereits im August legte er das Bürgermeisteramt nach rund vier Monaten nieder. Die Wahl blieb dennoch Gegenstand der gerichtlichen Prüfung, weil die unterlegene linke Liste das Ergebnis angefochten hatte.
Die Annullierung betrifft die gesamte Kommunalwahl, nicht allein die Wahl des Bürgermeisters. Damit entfällt auch die Grundlage für den im März neu zusammengesetzten Gemeinderat. Eine erneute Abstimmung muss nach den gesetzlichen Vorgaben organisiert werden; ein Termin war am Freitagvormittag noch nicht öffentlich bekannt.
Das Urteil beschränkt sich auf die konkreten Umstände des Wahlkampfs in Montargis. Es trifft keine allgemeine Aussage über Programme oder Parteien. Maßgeblich waren die Verbreitung des Videos kurz vor dem Urnengang, sein diffamierender Inhalt und der außergewöhnlich geringe Vorsprung von 59 Stimmen.
Quellen
- Franceinfo
- Le Progrès
- Französisches Innenministerium
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).