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Seit 2015 gibt es einen Informationsaustausch über Verkehrsdelikte zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Das heißt, wenn man in einigen Ländern der EU einen Strafzettel erhält, werden die Bußgeldbescheide nach Frankreich geschickt.

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Wie die Zeitung Capital erklärt, ist seit dem 11. März 2015 der Austausch von Informationen über Verkehrsdelikte zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch eine entsprechende Richtlinie ermöglicht worden. Wenn man also in den Ländern, die dieses Abkommen mit Frankreich oder Deutschland unterzeichnet haben, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Missachtung einer roten Ampel, Trunkenheit am Steuer oder Nichtanlegen des Sicherheitsgurts oder des Helms bei Zweirädern einen Strafzettel erhält, wird der Bußgeldbescheid einige Zeit später nach Hause geschickt. Dem Bußgeld entgeht man also nicht, aber Punkte auf dem Führerschein gibt es keine.

Neunzehn Länder der Europäischen Union und die Schweiz.
Derzeit haben 19 europäische Länder einen Informationsaustausch mit Frankreich und Deutschland unterzeichnet: Belgien, Spanien, die Niederlande, Polen und Rumänien im Jahr 2015; Österreich, Italien und Luxemburg im Jahr 2016; Ungarn, Portugal, die Tschechische Republik und die Slowakei im Jahr 2017; Estland, Lettland und Litauen im Jahr 2018; Irland und Schweden im Jahr 2019; Dänemark im Jahr 2020. Hinzu kommt auch die Schweiz.

Seit dem Brexit gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zu den Ländern, die unter das Abkommen über den Austausch von Informationen über Verkehrsdelikte fallen. Allerdings hat sich Grossbritannien ähnlich wie die Schweiz für ein bilaterales Abkommen ausgesprochen.

Wer einen Strafzettel aus einem dieser Länder erhalten hat, sollten diesen bezahlen, da sonst mit größeren Konsequenzen zu rechnen ist, wenn man in Zukunft in dem betreffenden Land erneut in eine Verkehrskontrolle geraten sollte. Strafzuschlag, Verspätungszuschlag usw. kommen dann auf säumige Zahler zu. Manchmal werden die Strafen auch im Heimatland im Zuge der Amtshilfe vollstreckt, was meist mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Ein Abkommen, das in beide Richtungen funktioniert. Ausländische Fahrer aus den betroffenen Ländern, die sich auf französischem Boden eines Verkehrsverstoßes schuldig machen, erhalten ebenfalls den Bußgeldbescheid zu Hause an ihrem Heimatort.


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