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Alle Artikel · 04.11.2024 10:14

Abgaben auf Niedriglöhne: Vier Fragen zur geplanten Erhöhung der Arbeitgeberabgaben

Die geplante Anhebung der Arbeitgeberabgaben auf Niedriglöhne ist derzeit ein heiß diskutiertes Thema in den Haushaltsverhandlungen der französischen Regierung. Um die angespannte Haushaltslage zu verbessern, will die Regierung diese Vergünstigungen teilweise reduzieren. Doch sowohl...

Die geplante Anhebung der Arbeitgeberabgaben auf Niedriglöhne ist derzeit ein heiß diskutiertes Thema in den Haushaltsverhandlungen der französischen Regierung. Um die angespannte Haushaltslage zu verbessern, will die Regierung diese Vergünstigungen teilweise reduzieren. Doch sowohl das Parlament als auch Arbeitgeberverbände reagieren kritisch auf die mögliche Belastung. Was bedeutet diese Reform für Unternehmen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen? Die Antworten auf vier zentrale Fragen geben einen Einblick in die Hintergründe und möglichen Folgen.

1. Welche Vergünstigungen erhalten Unternehmen derzeit für Niedriglöhne?

Aktuell profitieren Unternehmen von deutlichen Erleichterungen bei den Arbeitgeberabgaben, wenn sie Löhne zwischen dem 1- und 3,5-fachen des Mindestlohns zahlen – das entspricht in etwa Nettogehältern zwischen 1.398 und 4.800 Euro pro Monat. Innerhalb dieses breiten Gehaltsbereichs gibt es verschiedene Staffelungen bei den Abzügen. So können hohe Schwellen-Effekte entstehen: Ein Unternehmen spart bei einem Angestellten mit 1,59-fachem Mindestlohn rund 13 Prozentpunkte bei den Abgaben – erhöht es jedoch den Lohn nur leicht auf 1,61-fach, halbiert sich der Abzug. Solche Vergünstigungen konzentrieren sich besonders auf die Löhne in der Nähe des Mindestlohns und belasten die öffentlichen Finanzen derzeit mit etwa 75 Milliarden Euro jährlich.

2. Was plant die Regierung?

Im Oktober stellte die Regierung im Rahmen des Gesetzesentwurfs zur Sozialversicherung für 2025 eine „grundlegende Reform der Abgabenermäßigungen“ vor. Ziel ist es, die sogenannte Niedriglohnfalle zu verringern, also die Schwierigkeit, niedrige Löhne zu steigern, ohne dass die Arbeitgeber stark belastet werden. Die Reform soll in zwei Phasen 2025 und 2026 umgesetzt werden. Geplant ist, die Arbeitgeberabgaben für Löhne zwischen 1 und 1,3-fachem Mindestlohn um zwei Prozentpunkte 2025 und nochmals um zwei Prozentpunkte 2026 zu erhöhen. Für Löhne zwischen 1,3 und 1,8-fachem Mindestlohn sollen die Abgaben hingegen sinken. Die Reform soll der Sozialversicherung etwa vier Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen bringen.

Die Arbeitsministerin Astrid Panosyan-Bouvet argumentiert, dass die Unterstützung der Unternehmen für Niedriglöhne mittlerweile „zu kostspielig“ geworden sei und eine Anpassung nötig wäre. Ihr Kollege Laurent Saint-Martin, Haushaltsminister, bezeichnet das Vorhaben als „Abbremsen“ und schlägt vor, über den erhofften Einnahmeeffekt von vier Milliarden Euro zu diskutieren.

3. Warum stößt die Reform auf Kritik?

Der Widerstand gegen diese Reform kommt aus verschiedenen Lagern. Am 22. Oktober lehnte die Sozialkommission der Nationalversammlung, darunter Abgeordnete der Mitte sowie von den Republikanern (LR) und dem Rassemblement National (RN), die Überarbeitung der Abgabenentlastungen ab. Auch in der darauf folgenden Abstimmung im Parlament stimmte eine Mehrheit gegen die Reform und setzte sich so gegen die Regierung durch. Für viele Abgeordnete würde eine Anhebung der Abgaben die Lohnkosten erhöhen. Der ehemalige Innenminister Gérald Darmanin äußerte sich deutlich: „Hören Sie auf, das als Einsparung zu bezeichnen, das sind Steuererhöhungen!“

Zusätzlich wehren sich Arbeitgeberverbände wie der Medef, die Confederation der kleinen und mittleren Unternehmen (CPME) und die Handwerksorganisation U2P. Eine Kürzung der Entlastungen, so ihre Argumentation, würde Unternehmen mit zusätzlichen Kosten von über fünf Milliarden Euro belasten, ihre Gewinnspannen direkt schmälern und möglicherweise Arbeitsplätze gefährden – vor allem bei Niedriglohnarbeitern in der Nähe des Mindestlohns.

4. Welche Alternativen zur Entlastung sind im Gespräch?

Am 3. November gab Wirtschaftsminister Antoine Armand bekannt, dass er den Vorschlag entschärfen und die geplanten Abgabenerhöhungen abmildern möchte – aber nicht ohne Gegenleistungen. So könnten etwa andere Maßnahmen zur Arbeitszeit ins Spiel kommen. Eine Möglichkeit sei, die jährliche Arbeitszeit zu erhöhen, da sie in Frankreich vergleichsweise niedrig sei. Auch die Abschaffung eines zweiten Feiertags könnte dabei in Betracht gezogen werden. Der Minister betonte: „Unser Ziel muss es sein, die geleisteten Arbeitsstunden im Jahr zu steigern, um unser Sozialsystem langfristig zu finanzieren.“

Obwohl sich ein Großteil der Abgeordneten, darunter auch die aus dem „gemeinsamen Block“, gegen die Reform stellt, hat die Regierung weiter die Möglichkeit, ihre Vorhaben durchzusetzen – und zwar mithilfe von Artikel 49.3, der es erlaubt, einen Gesetzesentwurf ohne Abstimmung im Parlament durchzudrücken. Diese Methode würde jedoch die Einreichung eines Misstrauensvotums ermöglichen, das mit 289 Stimmen die Regierung stürzen könnte.

Die Debatte um die Arbeitgeberabgaben zeigt, wie tief die Meinungsunterschiede sind: Wo die einen dringende Einsparungen sehen, befürchten andere die Schwächung von Unternehmen und Arbeitsplätzen. Ob die Regierung in diesem Spannungsfeld einen Kompromiss findet, bleibt abzuwarten – sicher ist nur, dass das Thema die politische Landschaft noch eine Weile beschäftigen wird.

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