Tag & Nacht

Es geht um den Fall Laurent Théron, der bei einer Demonstration gegen das Arbeitsgesetz in Paris im Jahr 2016 durch die Explosion einer Granate, die von einem Polizisten abgefeuert wurde, am rechten Auge getroffen wurde.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Montag, dem 4. Dezember, ein Verfahren gegen Frankreich wegen „Folter“ oder „unmenschlicher und erniedrigender Behandlung“ eingeleitet, nachdem ein Gewerkschafter 2016 bei einer Demonstration gegen das Arbeitsgesetz verletzt wurde und sein rechtes Auge verlor.

„Nach sieben Jahren juristischer Auseinandersetzung nimmt der Fall Laurent Théron mit der Eröffnung eines Verfahrens gegen den französischen Staat durch den EGMR eine völlig neue Wendung“, sagten am Montag seine Anwälte Céline Moreau, Olivier Peter und Lucie Simon.

Ein Verfahren nach einem Freispruch in Frankreich
Der Brigadier-Chef der Gendarmerie, der damals den Schuss abgegeben hatte, war am 14. Dezember 2022 vom Pariser Schwurgericht freigesprochen worden. Mit der Begründung, dass er eine Handlung vorgenommen hätte, „die durch die Notwendigkeit der Selbstverteidigung geboten war“. Laurent Théron wandte sich daraufhin an den EGMR und berief sich auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Folter und unmenschliche und erniedrigende Behandlung verbietet.

Für den EGMR scheint es im Gegensatz zu dem Gericht in Paris klar zu sein, „dass der Gendarm und seine Kompanie bei den strittigen Handlungen weder belagert noch umzingelt oder auch wirklich angegriffen wurden und dass er die fragliche Handlung außerhalb des gesetzlichen und vorschriftsmäßigen Rahmens begangen hat“. Das Verfahren wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.


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