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Frankreich · 15.06.2026 07:58

Fußball im Büro schauen – in Frankreich erlaubt oder riskant?

Wenn während einer Fußball-Weltmeisterschaft, einer Europameisterschaft oder eines wichtigen Champions-League-Spiels der Anpfiff ertönt, stellt sich für viele Beschäftigte dieselbe Frage: Darf man das Spiel eigentlich während der Arbeitszeit verfolgen? Die Antwort fällt weniger eindeutig...

Wenn während einer Fußball-Weltmeisterschaft, einer Europameisterschaft oder eines wichtigen Champions-League-Spiels der Anpfiff ertönt, stellt sich für viele Beschäftigte dieselbe Frage: Darf man das Spiel eigentlich während der Arbeitszeit verfolgen? Die Antwort fällt weniger eindeutig aus, als manche vermuten.

Eine spezielle gesetzliche Regelung, die das Anschauen eines Fußballspiels am Arbeitsplatz verbietet, existiert in Frankreich nicht. Dennoch bedeutet das keineswegs freie Bahn für Livestreams und Torjubel während der Bürozeiten. Maßgeblich sind vielmehr der Arbeitsvertrag, die Betriebsordnung des Unternehmens und die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Während der regulären Pausen sieht die Lage meist entspannt aus. Wer in der Mittagspause oder bei einer Kaffeepause kurz das Smartphone zückt, um den Spielstand zu prüfen oder einige Minuten eines Spiels zu verfolgen, bewegt sich in der Regel im zulässigen Rahmen. Viele Unternehmen tolerieren dies, solange keine internen Vorschriften dagegen sprechen.

Anders verhält es sich während der tatsächlichen Arbeitszeit. Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeitsleistung zu erbringen und ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Wer stattdessen über längere Zeit ein Fußballspiel verfolgt, riskiert Ärger mit dem Arbeitgeber. Entscheidend ist dabei nicht allein das Anschauen des Spiels, sondern die Frage, ob die beruflichen Pflichten darunter leiden. Bleiben Aufgaben liegen oder wird der Arbeitsablauf gestört, kann dies als Pflichtverletzung gewertet werden.

Auch im Homeoffice gelten keine Sonderrechte. Die eigenen vier Wände verwandeln die Arbeitszeit nicht in Freizeit. Wer von zu Hause aus arbeitet, unterliegt denselben Verpflichtungen wie im Büro. Ein Livestream neben dem geöffneten Arbeitsprogramm mag verlockend sein, doch die arbeitsrechtlichen Regeln bleiben dieselben.

Bei großen Sportereignissen zeigen sich manche Arbeitgeber allerdings großzügig. Nicht selten richten Unternehmen gemeinsame Übertragungen ein, stellen Bildschirme zur Verfügung oder passen Arbeitszeiten an. Solche Ausnahmen fördern häufig die Stimmung im Team und sorgen für Gesprächsstoff weit über den Schlusspfiff hinaus. Dennoch handelt es sich dabei um freiwillige Entscheidungen des Arbeitgebers und nicht um einen gesetzlichen Anspruch.

Hinzu kommt die Nutzung betrieblicher Geräte und des Firmennetzwerks. Viele Unternehmen regeln den privaten Internetgebrauch ausdrücklich. Ein kurzer Blick auf den aktuellen Spielstand wird oft geduldet. Wer jedoch über Stunden einen Livestream auf dem Dienstrechner verfolgt und dabei erhebliche Datenmengen verbraucht, überschreitet schnell die Grenze dessen, was als angemessene private Nutzung gilt.

In der Praxis kommt es daher vor allem auf Augenmaß an. Ein kurzer Check während der Pause sorgt selten für Probleme. Wer hingegen während wichtiger Arbeitsphasen gedanklich eher im Stadion als am Schreibtisch sitzt, setzt sich unnötigen Risiken aus. Im schlimmsten Fall drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu disziplinarischen Maßnahmen.

Eine Besonderheit gilt für Beschäftigte, deren Beruf unmittelbar mit Sportberichterstattung oder Sportanalyse verbunden ist. Journalisten, Redakteure oder Mitarbeitende im Sportmarketing verfolgen Spiele oft nicht zur Unterhaltung, sondern als Teil ihrer beruflichen Aufgaben. In solchen Fällen gehört der Blick auf das Spielfeld ganz selbstverständlich zum Arbeitsalltag.

Von C. Hatty

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