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Einkommensteuer, Grundsteuer, Wohnsteuer oder Steuer auf leerstehende Wohnungen – was sich für französische Haushalte im Jahr 2023 ändert.

Die Besteuerung der französischen Haushalte wird sich im Jahr 2023 ändern.

Die von Emmanuel Macron 2018 versprochene Abschaffung der Wohnsteuer auf den Hauptwohnsitz, die im vergangenen Jahr noch 20% der Bevölkerung betraf, wird 2023 vollständig eintreten. Für Zweitwohnsitze wird die Wohnsteuer hingegen beibehalten, wobei einige Gemeinden sogar einen Zuschlag erheben könnten.

Hausbesitzer müssen 2023 mit einem starken Anstieg ihrer Grundsteuer rechnen. Denn deren Grundlage hängt von der Anpassung der Mietwerte an die Inflation ab, die 2022 in Frankreich bei 7,1 % lag. Die Inflation des vergangenen Jahres wird also zu einer entsprechenden Erhöhung der Grundsteuer führen, denn die lokalen Gebietskörperschaften müssen sich mit steigenden Energiekosten und der Inflation auseinandersetzen. „Ich rufe die Gebietskörperschaften dazu auf, ihre lokalen Steuersätze nicht in die Höhe zu treiben. Sie sollen nicht alle Anstrengungen untergraben, die unternommen werden, um die Kaufkraft der Franzosen zu schützen. Die Gebietskörperschaften können ihre kommunalen Steuersätze durchaus senken. Eine Reihe von Bürgermeistern hat angekündigt, dass sie dies auch tun werden“, mahnte der Minister für öffentliche Finanzen Gabriel Attal im Finanzausschuss.

Die Stufen der Einkommensteuertabelle werden um 5,4% angehoben, um der Inflation der letzten Monate Rechnung zu tragen. „Es wird vorgeschlagen, die für das Einkommen des Jahres 2022 geltende Einkommensteuertabelle im gleichen Verhältnis wie die Inflation zu erhöhen, um bei gleichbleibendem Einkommen ein gleiches Steuerniveau aufrechtzuerhalten. Ohne eine solche Anpassung wären die Steuern der Franzosen um rund 6,2 Mrd. € gestiegen“, heißt es im Text des Finanzgesetzentwurfs für 2023. Mit anderen Worten: Für Franzosen, deren Gehalt im letzten Jahr um nicht mehr als 5,4% gestiegen ist, werden die Steuern gesenkt. Die neuen Steuertarife werden wie folgt aussehen: 0% für Jahreseinkommen bis 10.777 €, 11% für Einkommen zwischen 10.777 € und 27.478 €, 30% für Einkommen zwischen 27.478 € und 78.570 €, 41% für Einkommen zwischen 78.570 € und 168.994 € und 45% für Einkommen über 168.994 €.

Die Steuer auf leerstehende Wohnungen oder Häuser wird auf den sogenannten Mietwert erhoben. Im Jahr 2023 wird ihr Satz von 12,5% im ersten Jahr und 25% in den Folgejahren steigen.


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