Tag & Nacht


Die Affäre um den US-Finanzier Jeffrey Epstein war nie nur ein amerikanischer Skandal. Sie entwickelte sich zu einem globalen Symbol für das Zusammenspiel von Reichtum, Einfluss und straflos geglaubter Ausbeutung. Sieben Jahre nach seiner spektakulären Festnahme und trotz seines Todes 2019 in einer New Yorker Gefängniszelle rückt der Fall nun erneut in den Fokus – diesmal in Frankreich. Die Pariser Staatsanwaltschaft hat zwei eigenständige Ermittlungsverfahren eröffnet. Der Schritt ist juristisch konsequent, politisch jedoch hochsensibel.

Zwei Ermittlungen mit unterschiedlicher Stoßrichtung

Nach Angaben der französischen Justiz richten sich die Verfahren zum einen gegen unbekannte Täter wegen mutmaßlicher Vergewaltigungen und sexueller Übergriffe auf Minderjährige mit möglichem Bezug zu Frankreich. Zum anderen geht es um den Verdacht auf Menschenhandel und organisierte Kriminalität im Kontext des internationalen Netzwerks um Epstein.

Diese doppelte Struktur ist kein Zufall. Sie folgt einer strafrechtlichen Logik, die zwischen Einzeltaten und systemischer Organisation unterscheidet. Während im ersten Verfahren konkrete Übergriffe untersucht werden – insbesondere mit Blick auf mögliche französische Opfer oder Tatorte auf französischem Staatsgebiet –, zielt das zweite auf die Strukturen im Hintergrund: Rekrutierung, Transport, Vermittlung und mögliche Mittäter.

Das französische Strafrecht erlaubt eine Verfolgung, wenn Taten auf französischem Boden begangen wurden oder wenn französische Staatsangehörige betroffen sind. Darüber hinaus sieht es unter bestimmten Voraussetzungen auch die Ahndung schwerer Sexualdelikte mit Auslandsbezug vor. In den vergangenen Jahren wurden die gesetzlichen Grundlagen mehrfach verschärft, insbesondere die Verjährungsfristen für Sexualstraftaten an Minderjährigen. In schweren Fällen kann die Frist heute bis zu 30 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit des Opfers betragen. Das erweitert den Spielraum der Justiz erheblich.



Ein globales Netzwerk mit prominenten Kontakten

Der Fall Epstein ist längst mehr als ein klassischer Missbrauchsskandal. Der ehemalige Investmentbanker pflegte über Jahrzehnte Kontakte zu hochrangigen Politikern, Unternehmern, Wissenschaftlern und Mitgliedern gesellschaftlicher Eliten in den USA und Europa. Fluglisten seines Privatjets, Gästebücher seiner Anwesen in Manhattan und auf der Karibikinsel Little Saint James sowie Zeugenaussagen im Rahmen amerikanischer Verfahren offenbarten ein dichtes Beziehungsgeflecht.

Epstein wurde 2019 in New York unter anderem wegen des Vorwurfs des systematischen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger angeklagt. Kurz darauf wurde er tot in seiner Zelle aufgefunden; die Behörden stuften den Tod als Suizid ein. Sein Ableben nährte jedoch Spekulationen und Verschwörungstheorien, nicht zuletzt wegen der prominenten Namen, die in seinem Umfeld auftauchten.

Im Zentrum der juristischen Aufarbeitung stand anschließend seine langjährige Vertraute Ghislaine Maxwell, die 2022 in den Vereinigten Staaten zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Das Urteil bestätigte die Existenz eines Systems gezielter Anwerbung minderjähriger Mädchen. Doch viele Fragen blieben offen – insbesondere jene nach weiteren Beteiligten, möglichen Mitwissern und internationalen Verflechtungen.

Frankreich als möglicher Tatort und Herkunftsland von Opfern

Frankreich spielte in der öffentlichen Wahrnehmung des Skandals bislang nur eine Nebenrolle. Gleichwohl gibt es seit Jahren Hinweise, dass auch französische Staatsbürgerinnen unter den Betroffenen gewesen sein könnten. Einige Aussagen tauchten in amerikanischen Gerichtsakten auf, andere wurden im Rahmen zivilrechtlicher Klagen protokolliert.

Mit der Eröffnung eigener Ermittlungen signalisiert die Pariser Staatsanwaltschaft nun, dass sie sich nicht auf die Ergebnisse der US-Justiz beschränken will. Vielmehr geht es darum, eigenständig zu prüfen, ob französische Interessen – insbesondere der Schutz eigener Staatsbürger – verletzt wurden.

Sollten sich Hinweise verdichten, dass Taten auf französischem Staatsgebiet begangen wurden, wäre die Zuständigkeit der französischen Gerichte eindeutig. Darüber hinaus steht im Raum, ob es in Frankreich Unterstützer, Vermittler oder organisatorische Strukturen gab, die Teil des internationalen Netzwerks waren. Gerade der Verdacht des Menschenhandels verweist auf mögliche arbeitsteilige Strukturen, die über Ländergrenzen hinweg funktionierten.

Politische Sensibilität und institutionelles Vertrauen

Die Affäre Epstein war stets auch eine Geschichte der Nähe zur Macht. Kontakte zu einflussreichen Persönlichkeiten bedeuten juristisch keine Schuld. Doch politisch entfalten sie Sprengkraft. Bereits in den Vereinigten Staaten gerieten namhafte Akteure aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unter Druck – teils aufgrund nachweisbarer Verbindungen, teils allein wegen dokumentierter Treffen.

Für Frankreich ist das Terrain nicht minder heikel. Sollten Ermittlungen ergeben, dass prominente Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft oder Kultur involviert waren, hätte dies nicht nur strafrechtliche, sondern auch erhebliche politische Konsequenzen. In einer Zeit, in der das Vertrauen in Eliten und Institutionen vielerorts erodiert, wäre der Umgang mit einem solchen Skandal ein Lackmustest für die Unabhängigkeit der Justiz.

Die Staatsanwaltschaft steht daher unter besonderer Beobachtung. Transparenz und rechtsstaatliche Sorgfalt sind entscheidend, um dem Eindruck selektiver Strafverfolgung vorzubeugen. Gerade bei Vorwürfen gegen einflussreiche Kreise ist die Balance zwischen diskreter Ermittlungsarbeit und öffentlicher Rechenschaftspflicht heikel.

Rechtliche und praktische Hürden

Die juristische Aufarbeitung dürfte komplex werden. Viele mutmaßliche Taten liegen Jahre oder gar Jahrzehnte zurück. Die Beweisführung in Fällen sexueller Gewalt ist häufig schwierig: materielle Spuren fehlen, Zeugenaussagen sind belastet durch Zeitablauf und psychische Traumatisierung, potenzielle Mitwisser schwer auffindbar.

Hinzu kommt die internationale Dimension. Ein erheblicher Teil der relevanten Dokumente, Zeugenaussagen und Beweismittel befindet sich in den Vereinigten Staaten. Die französische Justiz wird auf internationale Rechtshilfe angewiesen sein – ein Verfahren, das nicht nur zeitintensiv, sondern auch politisch sensibel ist. Unterschiede im Strafprozessrecht, Datenschutzfragen und diplomatische Rücksichten können die Kooperation erschweren.

Gleichzeitig hat Frankreich in den vergangenen Jahren seine Gesetzgebung zum Schutz von Minderjährigen deutlich verschärft. Die Verlängerung der Verjährungsfristen sowie die Einführung klarerer Tatbestände für sexuelle Gewalt an Kindern spiegeln ein gesellschaftliches Umdenken wider. Vor diesem Hintergrund sind die aktuellen Ermittlungen auch Ausdruck eines veränderten rechtspolitischen Klimas, in dem Opferschutz und Aufarbeitung stärker gewichtet werden.

Dass die Pariser Staatsanwaltschaft zwei eigenständige Verfahren eingeleitet hat, ist daher mehr als eine formale Entscheidung. Es ist ein Signal, dass die Affäre um Jeffrey Epstein nicht als abgeschlossen betrachtet wird – weder moralisch noch juristisch. Für Frankreich steht dabei nicht nur die mögliche Strafverfolgung einzelner Täter im Raum, sondern die grundsätzliche Frage, wie weit der Rechtsstaat reicht, wenn Macht, Geld und internationale Verflechtungen ins Spiel kommen.

Ob aus den Vorermittlungen konkrete Anklagen erwachsen, wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen. Klar ist bereits jetzt: Der Fall ist ein Prüfstein für die französische Justiz – und für das Versprechen, dass auch ein global vernetztes Milieu der Reichen und Einflussreichen nicht außerhalb des Rechts steht.

Autor: P. Tiko

Neues E-Book bei Nachrichten.fr







Du möchtest immer die neuesten Nachrichten aus Frankreich?
Abonniere einfach den Newsletter unserer Chefredaktion!