Tag & Nacht


Sommer, Sonne, Strand – und anschließend noch schnell in die Innenstadt. Für viele Urlauber gehört das in Südfrankreich ganz selbstverständlich zum Ferienalltag. In Narbonne endet diese Gewohnheit nun allerdings schneller als manchem Besucher lieb sein dürfte. Die Stadtverwaltung hat ihre Regeln für das öffentliche Auftreten verschärft und setzt damit ein deutliches Zeichen: Wer sich oberkörperfrei, nur im Badeanzug oder sogar barfuß durch die historische Innenstadt bewegt, riskiert künftig ein Bußgeld von bis zu 150 Euro.

Die Entscheidung kommt nicht aus heiterem Himmel. Seit Jahren häufen sich Beschwerden von Anwohnern, Geschäftsinhabern und Gästen, die sich an dem immer freizügigeren Erscheinungsbild in den Straßen der Altstadt stören. Vor allem während der Hochsaison ziehen zahlreiche Urlauber direkt vom Strand in die Einkaufszonen, Restaurants oder Cafés – häufig noch in Badekleidung und ohne T-Shirt.

Für viele Einheimische überschreitet dieses Verhalten die Grenze zwischen entspannter Ferienstimmung und mangelndem Respekt gegenüber dem öffentlichen Raum. Geschäftsleute berichten von Kunden, die sich durch halbnackte Besucher gestört fühlen. Hinzu kommen Diskussionen über Hygiene und den allgemeinen Eindruck, den eine touristisch geprägte Innenstadt vermitteln soll.

Narbonne folgt damit einem Trend, der an vielen französischen Küstenorten längst Realität ist. Städte entlang des Mittelmeers und der Atlantikküste greifen zunehmend zu ähnlichen Maßnahmen. Die Verantwortlichen argumentieren, dass Strandkleidung ihren Platz am Meer habe, während historische Stadtzentren, öffentliche Einrichtungen und Einkaufsstraßen andere Maßstäbe verlangten.




Dabei richtet sich die Verordnung ausdrücklich nicht gegen Touristen. Die Stadt lebt vom Fremdenverkehr und profitiert jedes Jahr von Tausenden Besuchern. Vielmehr geht es den Verantwortlichen darum, klare Grenzen zwischen Strandbereich und urbanem Leben zu ziehen. Während an den Stränden und auf den angrenzenden Promenaden weiterhin lockere Sommerkleidung akzeptiert wird, soll in der Innenstadt ein gewisser städtischer Charakter erhalten bleiben.

Besonders die Höhe der möglichen Geldstrafe sorgt jedoch für Gesprächsstoff. Bis zu 150 Euro für ein fehlendes T-Shirt erscheinen vielen Urlaubern auf den ersten Blick überzogen. Kritiker sehen darin eine unnötige Bevormundung und fragen, ob ein solches Vergehen tatsächlich derart streng geahndet werden müsse.

Befürworter halten dagegen, dass nur spürbare Sanktionen eine abschreckende Wirkung entfalten. Frühere Regelungen mit niedrigeren Bußgeldern hätten oft kaum Einfluss auf das Verhalten der Besucher gehabt. Wer Regeln durchsetzen wolle, müsse ihnen auch Nachdruck verleihen.

Für Reisende bleibt die Konsequenz denkbar einfach: Vor dem Weg vom Strand in die Altstadt kurz ein T-Shirt überziehen oder sich umziehen. Das dauert kaum länger als ein paar Sekunden und erspart unter Umständen eine unangenehme Begegnung mit dem Ordnungsdienst.

Narbonne macht damit deutlich, dass sommerliche Freiheit und Rücksichtnahme kein Widerspruch sein müssen. Die Botschaft lautet schlicht: Badebekleidung gehört an den Strand – und die Altstadt bleibt ein Ort, an dem andere Regeln gelten.

Von Daniel Ivers

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