Tag & Nacht

Bei einem Treffen im Arbeitsministerium gestern Morgen teilte Olivier Dussopt den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden die getroffenen Entscheidungen mit. Die Regierung geht mit einer 25-prozentigen Kürzung der Bezugsdauer hart zur Sache.

Die Regierung hat gestern den Sozialpartnern ihre Entscheidungen zur Reform der Arbeitslosenversicherung mitgeteilt. Nach einer im Oktober begonnenen Konzertierung hat Arbeitsminister Olivier Dussopt, der auch die schwierige Rentenreform betreut, eine deutliche Verschärfung der Arbeitslosenunterstützung angekündigt.

Reform soll am 1. Februar 2023 in Kraft treten
Nachdem die Regierung mit der Reform von 2019 bereits die Bedingungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld reformiert hatte, schlägt sie diesmal bei der Bezugsdauer hart zu. Diese wird nämlich für alle Arbeitssuchenden, die ab dem 1. Februar 2023 einen Anspruch anmelden, um ganze 25% gekürzt; für die derzeitigen Arbeitssuchenden ändert sich nichts.
Die 25-prozentige Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengelds wird allerdings von einer Art roter oder grünen Arbeitsmarktampel abhängig gemacht wird.

Wenn die Arbeitsmarktlage „rot“ ist – d. h. mit einer Arbeitslosenquote von über 9% oder einem Anstieg von +0,8 Prozentpunkten in einem Quartal -, dann wird die Bezugsdauer wieder auf das heutige Niveau angehoben. Das heißt, es gilt der Grundsatz, dass ein Tag Arbeit einem Tag Arbeitslosengeld entspricht, mit einer maximalen Bezugsdauer von 24 Monaten für Personen unter 53 Jahren, 30 Monaten für Personen zwischen 53 und 54 Jahren und 36 Monaten für Personen ab 55 Jahren.

Wenn die Arbeitsmarktlage „grün“ ist, wird die Bezugsdauer um 25% gesenkt.
Wenn die Arbeitslosenquote wieder unter 9% sinkt oder in drei aufeinanderfolgenden Quartalen um 0,8 Prozentpunkte zurückgeht – wird die Bezugsdauer um 25% gekürzt, wobei die Mindestdauer 6 Monate beträgt. Wenn man beispielsweise vor der Reform Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld hatte, wird die Bezugsdauer auf 18 Monate reduziert.
Das Prinzip scheint klar zu sein, aber es ist viel wahrscheinlicher, eine grüne Situation (und damit eine 25-prozentige Kürzung des Arbeitslosengeldes) als eine rote Situation zu erleben: Die Arbeitslosenquote lag in den letzten 40 Jahren nur in 12 Jahren über 9% und ein Anstieg von +0,8 Prozentpunkten in einem Quartal wurde nur zweimal in 40 Jahren festgestellt. Das heißt, dass die von der Regierung gewählten Kriterien zur Bestimmung von grünen und roten Perioden dazu führen, dass man viel häufiger in grünen Perioden sein wird.

Die Arbeitslosenquote liegt derzeit bei 7,3% und Olivier Dussopt erwartet, dass sie im Februar 2023 ähnlich sein wird. Man wird also in der grünen Periode sein, wenn die Reform in Kraft tritt. Erste Auswirkungen werden ab dem 1. August erwartet.
Die Reform wird nicht für zeitweilig Beschäftigte in der Unterhaltungsbranche und für die Übersee-Departments gelten.

Mit dieser Reform hofft die Regierung, Vollbeschäftigung – eine Arbeitslosenquote von 5% oder weniger – erreichen zu können, die Emmanuel Macron während des Präsidentschaftswahlkampfs versprochen hatte. Ein Ziel, das für Olivier Dussopt erreichbar ist. Die Regierung verweist auf Studien, denen zufolge Arbeitslose ihre Arbeitssuche in den Monaten vor dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes intensivieren, so dass die Menschen durch eine Verkürzung dieser Dauer früher aus der Arbeitslosigkeit gelangen. Diese Analyse wird von den Gewerkschaften bestritten, die sich alle gegen eine Verkürzung der Bezugsdauer wehren. „Das ist doch Quatsch. Man wird niemanden in die Beschäftigung bringen, wenn man die Bezugsdauer verkürzt. Man hätte an den mit der Arbeit verbundenen Kosten arbeiten müssen: Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Unterkunft usw.“, meint Eric Courpotin (CFTC). Michel Beaugas von der Gewerkschaft FO glaubt, dass einzig und allein „das Ziel darin besteht, Geld zu sparen“.


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