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Zwei Männer, die in der Nähe von Paris wohnen und möglicherweise mit dem Attentäter von Brüssel in Verbindung stehen, der am 16. Oktober in der belgischen Hauptstadt zwei schwedische Fußballfans getötet hatte, wurden jetzt von einem Pariser Untersuchungsrichter angeklagt, wie die französische Antiterrorismus-Staatsanwaltschaft mitteilte.

Vier Personen, die möglicherweise mit dem Attentäter von Brüssel in Verbindung stehen, waren am vergangenen Donnerstag in den Departements Loire-Atlantique, Maine-et-Loire und in der Nähe von Paris festgenommen worden, wie jetzt bekannt wurde. Von den vier Festgenommenen wurden zwei wieder auf freien Fuß gesetzt. Zwei Männer wurden am Montag einem Untersuchungsrichter vorgeführt und wegen Bildung einer kriminellen terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord in Verbindung mit einem terroristischen Anschlag angeklagt und anschließend in Untersuchungshaft genommen.

Die beiden Tunesier sind etwa 40 und 50 Jahre alt, wie jetzt bekannt wurde. Der 40-Jährige, der „seit fast zwanzig Jahren in Frankreich lebt“, bestreitet die Anschuldigungen, wie sein Anwalt gegenüber der Nachrichtenagentur AFP versicherte.

„Er hat nichts mit dem Anschlag zu tun“, erklärte Rechtsanwalt Souleymen Rakrouki. Der Attentäter „ist ein Freund, den er seit langem kannte und bei dem er keine Anzeichen für eine Radikalisierung gesehen hatte. Er hätte sich nie vorstellen können, dass er zu einer solchen Tat fähig sein könnte“.

Laut Staatsanwaltschaft werden die Ermittlungen fortgesetzt, um die Verbindungen der beiden Beschuldigten zu Abdesalem Lassoued, einem 45-jährigen radikalisierten Tunesier, zu klären, der zwei Schweden getötet hatte, als diese ihre Fußballnationalmannschaft in Belgien unterstützen wollten. Der Attentäter, gegen den seit über einem Jahr ein tunesisches Auslieferungsersuchen vorlag, wurde am 17. Oktober von der belgischen Polizei erschossen.

In Paris wurde am 17. Oktober eine Untersuchung eingeleitet, nachdem Informationen „von den belgischen Justizbehörden übermittelt“ worden waren, so die zuständige Staatsanwaltschaft.


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