Ein Gericht in Arras hat Brigitte Bardot am Dienstag zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt, weil sie den Chef des nationalen Jägerverbands Willy Schraen beleidigt hatte, wie ihre Anwälte mitteilten.
Außerdem muss die ehemalige Schauspielerin 1.000 Euro Schadensersatz an Willy Schraen zahlen sowie 1.000 Euro Prozesskosten. Die Fédération nationale des chasseurs hingegen wurde als Nebenklägerin nicht zugelassen. Das Gericht verurteilte Brigitte Bardot außerdem dazu, alle als beleidigend empfundenen Passagen aus dem Leitartikel, der auf der Website ihrer Tierschutzstiftung veröffentlicht wurde, innerhalb von 15 Tagen zu löschen und durch einen Verweis auf das Urteil zu ersetzen, unter Androhung eines weiteren Bußgeldes von 100 Euro pro Tag der Verzögerung.
Ursprünglich hatte in diesem Fall hatte der Staatsanwalt eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro beantragt und dabei die „Hartnäckigkeit im strafbaren Handeln“ der Angeklagten angemerkt, nachdem sie bereits fünf andere Verurteilungen wegen verleumderischer und diskriminierender Äußerungen erhalten hatte. Der Anwalt des Jägerverbandes, Denis Delcourt-Poudenx, sagte am Dienstag, er sei „sehr zufrieden“ mit dieser „erzieherischen“ Verurteilung und sehe darin „ein starkes Signal, die Beleidigung von Jägern einzustellen“. Die Verurteilung sei „angesichts besonders gewalttätiger Äußerungen mit abscheulicher und besorgniserregender Nazi-Semantik zu erwarten“ gewesen.
Für den Anwalt von Brigitte Bardot, François-Xavier Kelidjian, ist es ein akzeptables Urteil. „Es ist noch gar nicht so lange her, da konnten wir uns mit den Jägern austauschen“, kommentierte er und beklagte, dass es heute „keine Debatte mehr gibt, sondern nur noch Streit“. In einem Leitartikel vom Oktober 2019, der noch am Dienstag auf der Website der Stiftung abrufbar war, hatte Brigitte Bardot die Jäger als „Untermenschen von abgrundtiefer Feigheit“ und „Terroristen der Tierwelt“ bezeichnet und den Präsidenten ihres Verbandes, Willy Schraen, als „eklatantes Beispiel“ dafür bezeichnet. Brigitte Bardot, die am Tag der Anhörung abwesend war, räumte in einem Brief an das Gericht ein, dass sie die Autorin dieser Äußerungen war, die „vielleicht in einer groben Art und Weise“ daher kämen, die aber, wie sie sagte, „einer großen Sorge des französischen Volkes“ entsprächen.
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