Um die Ausbreitung der Coronavirus-Epidemie zu begrenzen, sind ab Montag, dem 8. Februar, selbstgemachte Stoffmasken in Schulen verboten.
Selbstgemachte Masken sind ab Montag, 8. Februar, in der Schule nicht mehr erlaubt. Von der Grundschule bis zur weiterführenden Schule ist es nun erforderlich, eine chirurgische Maske, eine FFP2-Maske oder eine Maske aus waschbarem Stoff der Kategorie 1 zu tragen, um die Risiken einer Ansteckung mit den neuen Varianten zu begrenzen. Diese Modelle sind filtrierender als selbstgebaute Masken.
Verkauft in Apotheken und Supermärkten
Um eine Maske der Kategorie 1 zu erkennen, schauen Sie auf die Verpackung und prüfen Sie, ob sie mit UNS1 AFNOR-SPEC S76-001 gekennzeichnet ist. In der Regel werden sie in Apotheken oder Supermärkten verkauft. Eigentlich ist es Sache der Eltern, diese Masken bereitzustellen, aber zur Zeit werden noch keine Strafen verhängt. In der ersten Zeit sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, Schülern, die keine Maske der Kategorie 1 haben, eine solche zur Verfügung zu stellen.
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