Tag & Nacht

Da Jean Castex angekündigt hat, dass private Partys in Sälen für die nächsten vier Wochen in ganz Frankreich verboten sind, wird die Organisation einer Hochzeit kompliziert.

Am vergangenen Donnerstag kündigte Jean Castex an, dass der neue gesundheitliche Notstand im Zusammenhang mit dem Coronavirus das Verbot von Privatfeiern in für diesen Anlass gemieteten Räumen in ganz Frankreich gelte, auch außerhalb der Sperrzonen.

Welche Säle sind betroffen?
„Alle privaten Partys, wie Hochzeiten oder Studentenfeiern, die in Partysälen, Mehrzweckräumen oder anderen Einrichtungen mit Publikumsverkehr stattfinden, werden verboten“, sagte der Premierminister.

Betroffen sind also alle Säle, die für private oder öffentliche Feiern gemietet werden können. „Da wir hier nicht mehr feiern dürfen, sind alle unsere privaten Veranstaltungen abgesagt worden“, erklärte der Verantwortliche für private Veranstaltungen auf der Domaine de Montjoie in Ramonville-Saint-Agne in der Haute-Garonne.

Ist es möglich, bei mir zu Hause ein Fest zu organisieren?
Emmanuel Macron riet den Franzosen am Mittwoch, 14. Oktober, davon ab, mehr als sechs Personen in einem privaten Rahmen zu treffen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Verpflichtung, sondern um eine Empfehlung, da der Staat diese Art der Beschränkung in einem privaten Rahmen nicht rechtlich durchsetzen kann.

Im Falle einer Hochzeit in Privaträumen in einer Sperrzone müssen die Gäste allerdings vor 21.00 Uhr nach Hause zurückkehren.

Ist es noch möglich, im Rathaus zu heiraten?
Eine Zeremonie im Rathaus weiterhin möglich. Braut und Bräutigam müssen bestimmte sanitäre Bedingungen einhalten und die Anzahl der Gäste ist auf 6 beschränkt. Zwischen den Personen muss ein Sitzplatz frei bleiben, und die Maske ist im Rathaus obligatorisch.

Wann wird die Maßnahme in Kraft treten?
Diese Maßnahme wird nach Angaben von France Télévisions erst nach dem Wochenende vom 17. und 18. Oktober in Kraft treten. In Gebieten außerhalb der Sperrstunde sind Hochzeiten bis zum Ende der Woche erlaubt, auch am Abend. Diejenigen, die in Sperrzonen stattfinden, müssen jedoch ab Samstag um 21.00 Uhr enden.

Diese Maßnahme gilt für mindestens vier Wochen.


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