Tag & Nacht

Im Juni bereits hat der Staatsrat die Aussetzung der Jagd auf den Auerhahn, der vor allem in den Pyrenäen, den Cevennen und im Jura lebt, entschieden.

Die Jagd auf den Auerhahn, den größten wilden Landvogel Europas, wird in Frankreich gemäß einer Anordnung des Staatsrats für fünf Jahre verboten, wie aus einem am Samstag, dem 17. September im Amtsblatt veröffentlichten Erlass hervorgeht.

„Die Jagd auf Auerhühner wird im gesamten französischen Festland für eine Dauer von fünf Jahren ab dem Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses ausgesetzt“, heißt es in dem auf den 1. September datierten Text. Die Frist kann verkürzt werden, „wenn neue Daten auf eine ausreichend günstige Entwicklung der Population des Auerhuhns hinweisen“, heißt es weiter.

„Rückgang der Art und Untätigkeit der öffentlichen Hand“
Der Staatsrat hatte am 1. Juni die Aussetzung der Jagd auf den in den Bergen lebenden Auerhahn für fünf Jahre verhängt und die Regierung damals aufgefordert, diese Maßnahme bis zum 15. Juli umzusetzen. Das oberste Gericht war von mehreren Umweltverbänden angerufen worden, die das Jagdverbot forderten und „den Rückgang der Art und die Untätigkeit der öffentlichen Behörden“ feststellten.

Die Umweltverbände forderten erfolgreich die Annullierung einer am 12. April 2021 ergangenen Entscheidung der damaligen Ministerin für den ökologischen Übergang, Barbara Pompili, gegen einen Erlass zur Aussetzung der Auerhuhnjagd.


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