Tag & Nacht

„Wenn man einen Polizisten, einen Gendarmen angreift, wird nicht irgendjemand angegriffen, sondern die Republik“, bekräftigte Justizminister Eric Dupond-Moretti.

Am Mittwoch, 22. September, billigten die Abgeordneten in erster Lesung eine Verschärfung der Strafen für Gewalttäter, die sich gegen Polizeibeamte richten. Artikel 4 des Gesetzentwurfs „Strafrechtliche Verantwortung und innere Sicherheit“, der diese Verschäfung vorsieht, wurde mit einer sehr großen Mehrheit von 52 gegen 3 Stimmen angenommen.

Der Text sieht im Strafgesetzbuch einen speziellen Straftatbestand für Gewalt gegen Polizeibeamte, Gendarmen, Militärangehörige bei internen Einsätzen, städtische Polizeibeamte, Gefängnisbeamte, Feuerwehrleute oder Zollbeamte sowie deren Familienangehörige vor. Einstimmig und mit Zustimmung der Regierung fügten die Abgeordneten durch Änderungsanträge dieser Liste die Wildhüter hinzu.

Der Gesetzentwurf sieht eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und eine Geldstrafe von 100.000 Euro für Gewalttaten vor, die zu einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit von mehr als acht Tagen führen, und fünf Jahre und 75.000 Euro für eine geringere oder keine Arbeitsunfähigkeit. Diese Strafen werden bei Vorliegen erschwerender Umstände noch erhöht. „Wenn man einen Polizisten, einen Gendarmen angreift, dann greift man nicht irgendjemanden an, sondern die Republik“, meinte Justizminister Eric Dupond-Moretti.


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