Tag & Nacht

In den letzten Monaten wurden in Frankreich mehrere neue Regeln für den Straßenverkehr erlassen. Was man wissen muss.

Schilder, die die Benutzung eines Tempomats verbieten, werden ab dem 1. Oktober abgeschafft.

Außerdem wird ab Oktober auf der Straße vor Bahnübergängen eine schachbrettartige Markierung angebracht, um die Häufigkeit von Unfällen zu verringern. Dies soll den Autofahrern helfen, besser zu erkennen, wo sie nicht halten können, insbesondere wenn sie in diesem Bereich durch den Verkehr blockiert werden.

Für Fahrer von Elektrofahrzeugen: Ab dem 1. Oktober müssen Elektrofahrzeuge, die vor einer öffentlichen Ladestation geparkt sind, angeschlossen sein und geladen werden – die Fahrer dürfen diese Plätz nicht einfach als zusätzlichen Parkplatz nutzen. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von 58 €.

Am 1. September bereits traten neue Gesetze in Kraft, die die Zulassung von mehr autonomen Fahrzeugen auf den französischen Straßen ermöglichen, wenn auch mit einigen Einschränkungen. Diese Regeln betreffen insbesondere „halbautonome Fahrzeuge der Stufe 3“ (auf einer Skala von 1 bis 5). Solche Fahrzeuge können entweder mit einem Fahrer oder automatisch betrieben werden. Frankreich ist jedoch noch weit davon entfernt, unbemannte Fahrzeuge auf den Straßen zuzulassen, und es sei darauf hingewiesen, dass bisher nur ein einziges halbautonomes Fahrzeug für den Einsatz zugelassen wurde – die Mercedes S-Klasse. Mehrere andere Hersteller haben aber ebenfalls angekündigt, dass sie ihre eigenen Versionen auf den Markt bringen wollen.

Mehrere Städte haben Vorschriften für Umweltzonen eingeführt oder erweitert. Die schadstoffreichsten Fahrzeuge werden auf der Grundlage des Crit’Air-Plakettensystems aus bestimmten Gebieten verbannt. Alle Fahrzeuge in Frankreich müssen eine Crit’Air-Plakette an der Windschutzscheibe haben, die je nach Schadstoffausstoß eine Nummer von 1-5 trägt.

In Marseille zum Beispiel sind Fahrzeuge mit Crit’Air 5 in einem Teil des Stadtzentrums verboten. Das Gesetz trat am 1. September in Kraft, die Polizei wird aber erst ab dem 1. Oktober Bußgelder ausstellen.

In Lyon wird die bereits in der Stadt und den umliegenden Vorstädten geltende Umweltzone nun auch für Privatfahrzeuge gelten – bisher galt sie nur für Nutzfahrzeuge. Sie gilt für Fahrzeuge der Klassen Crit’Air 3, 4 und 5. Bußgelder werden jedoch erst ab Januar 2023 verhängt, bis dahin wird die Polizei die Fahrer lediglich über die neuen Vorschriften informieren.

Auch Rouen weitet seine Umweltzone, die sich auf 13 Gemeinden der Stadt und ihrer Vororte erstreckt, auf Privatfahrzeuge mit einer Crit’Air Plakette 4 oder 5 aus.

In Paris gibt es bereits eine ähnliche Regelung für Fahrzeuge der Crit’Air-Klassen 3, 4 und 5. In mehreren anderen Städten gibt es zeitweilige Regelungen, die in Kraft treten, wenn die Schadstoffwerte steigen.

ACHTUNG: Die Plakettenpflicht gilt sowohl für französische als auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge.

Motorräder

Alle motorisierten Zweiräder müssen gemäß einer Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2014 kontrolliert werden müssen. In Frankreich ist das die „Contrôle technique“ – die regelmäßige Fahrzeugkontrolle, die bereits für Autos vorgeschrieben ist (ähnlich dem TÜV in Deutschland). Betroffen sind Besitzer von motorisierten Zweirädern (Motorroller, Motorräder, Mopeds) mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern. Auch Autos, die keine Kennzeichen benötigen, dreirädrige Motorroller, Beiwagen und Quads sind betroffen.

Wer ein Fahrzeug aus der Zeit vor 2016 besitzt, muss laut der Richtlinie der Europäischen Union die technische Überprüfung vor dem 1. Oktober durchführen lassen. Für Fahrzeuge, die zwischen 2016 und 2020 hergestellt wurden, hat man bis zum 1. Januar 2024 Zeit. Für neuere Fahrzeuge gibt es keinen festen Zeitrahmen.

Diese Regelung hat schon im Vorfeld für viel Verwirrung gesorgt. Die Regierung von Präsident Emmanuel Macron hat versucht, ein Gesetz zur Aufhebung der EU-Verpflichtung zu verabschieden, ist damit aber vor dem obersten Verwaltungsgericht gescheitert. Laut Presseberichten müssen Besitzer von Zweirädern jedoch zunächst keine Geldstrafen befürchten, wenn sie der Kontrolpflicht noch nicht nachgekommen sind.

Fahrräder

In Frankreich gelten bereits recht strenge Regeln für Radfahrer, darunter das Verbot, während des Radfahrens Musik mit Kopfhörern zu hören. Im Zuge der Bemühungen der Regierung, den Radverkehr in Frankreich zu fördern, sind jetzt noch einige zusätzliche Regeln in Kraft getreten: Ab Oktober 2022 wird Frankreich zwei zusätzliche Fahrradkategorien einführen: das Vélomobile (Fahrräder mit Schutzverkleidung) und das Vélo Couché (liegende Fahrräder). Da diese Fahrräder tiefer liegen und von Autofahrern schwerer zu erkennen sind, werden sie auf Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 50 km/h verboten sein.

Fahrräder mit elektrischer Unterstützung, die bis zu 45 km/h schnell sind, müssen auf Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf einer besonderen Fahrbahn mit einem getrennten Bereich für Fußgänger und Radfahrer fahren. E-Fahrräder dürfen aus Sicherheitsgründen nicht auf Wegen fahren, die von Radfahrern und Fußgängern gemeinsam genutzt werden.

Anfang Oktober treten auch neue Vorschriften in Kraft, die es Fahrrädern sogar erlauben, orangefarbene oder gelbe Reflektoren zu verwenden, die bisher verboten waren.

Noch ein Hinweis: In der Stadt Paris müssen Fahrer von Motorrädern, Mopeds und Motorrollern jetzt für das Parken bezahlen. Diese neue Regel trat bereits am Donnerstag, dem 1. September, in Kraft und betrifft Motorräder, Mopeds und Motorroller.

Jeder, der ein Motorrad, Moped oder einen Motorroller mit Verbrennungsmotor auf öffentlichen Parkplätzen im Pariser Stadtgebiet abstellt, muss zahlen.

Emissionsarme Zweiräder, wie z. B. Elektroroller, können nach wie vor kostenlos parken – sie müssen sich jedoch extra anmelden.


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