Tag & Nacht

Als Emmanuel Macron am Freitag nach Pau (Pyrénées-Atlantiques) reiste, hielten einige Bewohner Schilder aus ihren Fenstern. Polizei drang in ihr Gebäude ein, um die Schilder zu entfernen.

Dies ist die unschöne Seite der Reise von Emmanuel Macron nach Pau (Pyrénées-Atlantiques) am Freitag, dem 30. September. Vor der Ankunft des Präsidenten der Republik drangen CRS-Polizisten in die Wohnung eines Ehepaars im Viertel Foirail ein. Diese hatten aus ihrem Fenster ein Schild mit folgender Aufschrift gehalten: „Ich will vor dem Klimakollaps in Rente gehen“ oder „Alles ist gut in der besten aller Welten (oder 1984, ich weiß es nicht mehr)“.

Laut der Zeitung La République des Pyrénées bewaffneten sich die Ordnungskräfte mit einem Rammbock, um sich Zugang zu der Wohnung zu verschaffen. Sie drohten damit, die Tür der Wohnung einzutreten, bevor sie das Paar aufforderten, die Schilder zu entfernen. Die Polizisten drohten: „Wenn ihr protestiert, nehmen wir euch mit“, erzählt die Besitzerin der Wohnung, die anonym bleiben möchte. „Sie kamen hereingestürmt wie Cowboys, aber alles ging gut, weil wir nicht aggressiv waren. Ich weiß, dass sie eigentlich nicht hineinkommen durften, aber gut, so ist das eben unter Macron“. Die Polizisten führten bei dem Ehepaar in deren Wohnung eine Identitätsfeststellung durch.

Autoritätsmissbrauch?
Laut dem von der Zeitung Le Figaro zitierten Anwalt, Maître Michaël Malka, waren die Ordnungskräfte nicht befugt, so vorzugehen: „Die Tatsache, dass man ein Schild mit einer Aufschrift hochhält, die nicht die Person des Präsidenten bedroht, scheint mir keine Straftat darzustellen. Hingegen kann das Betreten der Wohnung auf diese Weise sogar als Amtsmissbrauch angesehen werden.“

Laut der Präfektur hingegen war das Eingreifen der Ordnungskräfte gerechtfertigt. Sie erklärte unter anderem, dass die Beamten „Sicherheitsüberprüfungen“ durchgeführt hätten: „Es wurde ein Schutzbereich eingerichtet, aber wir hindern die Menschen natürlich nicht daran, zu Hause zu sein“, versichert die Präfektur. Wenn die Bewohner allerdings Plakate mit politischen Forderungen zeigen, müssten sich die Polizisten allerdings vergewissern, dass die Personen „keine Gefahr durch das Werfen von Geschossen und eine Gefahr der Störung der öffentlichen Ordnung“ darstellten. Die Beamten seien nach oben gegangen, um das zu überprüfen, die Bewohner hätten geöffnet, „all das geschah in einem völlig vorschriftsmäßigen Rahmen“.

Die Frage nach dem Recht der öffentlichen Meinungsäusserung und des Rechts auf Demonstration stellt sich in diesem Zusammenhang allerdings deutlich…


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