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Ab dem 1. Juli benötigen Sie bei Reisen in Europa einen europäischen Gesundheitspass, auch bekannt als digitales EU-Covid-Zertifikat, mit einem speziellen QR-Code. Was ist das genau? Wie bekommen Sie es? Wie funktioniert das?

Diejenigen, die bereits die seit dem 9. Juni in Frankreich geltenden Gesundheitspass-Dokumente nutzten, werden nicht verwirrt sein: Das europäische Gesundheitszertifikat funktioniert nach dem gleichen Prinzip.

Der Nachweis, dass Sie vollständig geimpft sind, dass Sie einen negativen Test hatten oder dass Sie von Covid-19 genesen sind, kann Ihnen den Grenzübertritt innerhalb des Schengen-Raums ermöglichen. Aber Achtung, Sie benötigen Dokumente im neuen europäischen Format, die in den 27 EU-Ländern sowie in der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen kompatibel und lesbar sind. Es ist außerdem ratsam, die jeweils aktuell geltenden Vorschriften bei der Einreise in Ihr Zielland zu prüfen.

1) Europäisches Gesundheitszeugnis: Was ist das?
Das digitale Covid-Zertifikat der EU ist ein Instrument, das den Europäern das Reisen innerhalb der EU erleichtern und die Grenzkontrollen vereinfachen soll. Die 27 Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission haben an der Entwicklung eines Systems zur Zertifizierung von Impfungen und Tests gearbeitet, das im gesamten Schengen-Raum auf die gleiche Weise überprüft werden kann.

Impfbescheinigungen sowie PCR- und Antigen-Testergebnisse sind jetzt in einem neuen Format und mit einem neuen QR-Code erhältlich. Diese Dokumente können bei der Einschiffung in Papierform oder in digitaler Form über die Anwendung TousAntiCovid vorgelegt werden.

Die Regeln des Europäischen Gesundheitspasses gelten auch für die französischen Überseegebiete.

2) Wie bekomme ich die Dokumente im europäischen Format?
Seit dem 25. Juni sind die Test- und Impfbescheinigungen bereits im europäischen Format. Sie müssen sie nur beim Boarding oder an den Grenzen vorlegen, entweder in Papierform (QR-Code oben rechts auf dem Dokument) oder in digitaler Form durch Scannen Ihres Dokuments in TousAntiCovid (über den QR-Code unten links).

Wenn Sie vor dem 25. Juni geimpft wurden, können Sie Ihre Impfbescheinigung im europäischen Format von attestation-vaccin.ameli.fr, einer speziellen Website der Krankenkasse, herunterladen.

Um ein Testergebnis, das weniger als drei Monate alt ist, im richtigen Format abzurufen, müssen Sie zur SI-DEP-Plattform gehen. Um ein Testergebnis abzurufen, das mehr als drei Monate alt ist, oder wenn Sie keinen Zugang zum Internet haben, können Sie zu dem Labor gehen, in dem Sie Ihren Test oder Ihre Impfung hatten, und um eine Neuausstellung des Dokuments im richtigen Format bitten.

Wenn Sie bereits ein altes Zertifikat in TousAntiCovid hochgeladen haben, sollten Sie wissen, dass es ab dem 1. Juli direkt in der Anwendung in das korrekte Format konvertiert werden kann, indem Sie auf das Dokument klicken und im erscheinenden Menü „in europäisches Format konvertieren“ wählen.

3) Sind die alten Zertifikate im bisherigen Format noch brauchbar?
Die vor dem 25. Juni ausgestellten Test- und Impfbescheinigungen können bei Einlasskontrollen für Veranstaltungen, für die ein Gesundheitspass in Frankreich erforderlich ist, weiterhin verwendet und gelesen werden.

Für Reisen im Schengen-Raum ist jedoch eine Bescheinigung im europäischen Format erforderlich.

4) Brauchen Kinder einen Gesundheitspass?
Sowohl der Gesundheitspass als auch das europäische Gesundheitszertifikat sind ab dem 11. Lebensjahr erforderlich, unter den gleichen Bedingungen wie für Erwachsene.

Da die Impfung in Frankreich erst ab dem 12. Lebensjahr erlaubt ist, müssen Kinder im Alter von 11 Jahren einen negativen Test haben, um in Europa reisen zu können. Jedes Elternteil kann die Zertifikate seiner Kinder in der Anwendung TousAntiCovid eingeben.

5) Welche Impfstoffe sind in Europa zugelassen?
Alle in Frankreich verwendeten Impfstoffe sind auch in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt: Pfizer-BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Janssen. Einige Mitgliedstaaten erkennen zusätzlich auch andere Impfstoffe an, die noch keine Marktzulassung von der Europäischen Arzneimittelagentur erhalten haben.

Jeder Mitgliedstaat kann frei entscheiden, ob er einen Impfschein nach einer Einzeldosis oder, wie in Frankreich, nach einem vollständigen Impfzyklus einschließlich der Zeit, die der Impfstoff benötigt, um vollständig wirksam zu werden, akzeptiert (zwei Wochen nach der zweiten Dosis für Impfstoffe von Pfizer-BioNTech, Moderna und AstraZeneca und einen Monat für Janssen).


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