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Die Justiz lehnte bereits am 18. November den Antrag auf Freilassung des Sängers Jean-Luc Lahaye ab, gegen den wegen Vergewaltigung von Minderjährigen ermittelt wird.

Ein Gericht lehnte am 18. November den Antrag auf Freilassung des Sängers Jean-Luc Lahaye ab, der unter anderem wegen des Verdachts auf Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe auf zwei minderjährige Mädchen angeklagt wurde. Dies wurde am Donnerstag aus Justizkreisen bekannt, die damit einen Bericht des Senders BFMTV bestätigten.

Der 68-jährige Sänger und Star der 80er Jahre wird verdächtigt, ab 2013 zwei Teenager, die damals zwischen 15 und 17 Jahre alt waren, sexuell belästigt zu haben. Er wurde am 5. November in Paris wegen „Vergewaltigung und sexueller Nötigung von Minderjährigen über 15 Jahren und Verführung von Minderjährigen“ angeklagt. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Am 18. November lehnte die Ermittlungskammer des Pariser Berufungsgerichts seinen Antrag auf Freilassung ab.

Die 1998 und 2000 geborenen Mädchen hatten eine Klage gegen den Sänger von „Papa chanteur“ eingereicht, diese dann zunächst aber wieder zurückgezogen, bevor sie Anfang des Jahres 2021 eine neue Klage einreichten, woraufhin die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitete. Die Verteidiger des Sängers sind der meinung, dass „die gerichtliche Untersuchung es ermöglichen wird, die Wahrheit an den tag zu bringen“.

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